Eigenstrom aus Altanlagen sollen von der EEG-Umlage befreit bleiben
Energieminister Gabriel hat ein Einsehen: Er will einen Vorschlag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg „in die Beratungen einbringen“, dass der von der Industrie für den eigenen Verbrauch in bestehenden Kraftwerken selbst produzierte Strom komplett von der Ökostrom-Umlage befreit bleibt. Dies soll auch bei Modernisierungen und Nachrüstungen der Anlagen gelten. Strom aus neu errichteten Kraftwerken soll dagegen in die „Besondere Ausgleichsregelung“ einbezogen und dafür folglich nur eine stark reduzierte Umlage fällig werden.
Bundeswirtschaftsminister Gabriel bezeichnete einer Mitteilung aus seinem Ministerium zufolge den Vorschlag dieser Länder als“ kluge Weiterentwicklung der bisherigen Planungen“. Er werde mit der Union über eine Änderung der Pläne aus dem Koalitionsvertrag für die Energiepolitik verhandeln, so Gabriel am Montag bei einem Presse-Statement mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer und Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Nils Schmid. Gabriel sei zuversichtlich, dass eine Mehrbelastung der Industrie verhindert werde. Bislang war der Punkt im Referentenentwurf zum neuen EEG noch ausgeklammert.
„Wir müssen darauf achten, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben, insbesondere im industriellen Bereich“, so Kraft laut n-tv. „Wir brauchen hier deutliche Verbesserungen gegenüber dem Kabinettsbeschluss von Meseberg.“
Für die Einbeziehung neuer industrieller Eigenstromanlagen in die „Besondere Ausgleichsregelung“ will sich Gabriel in seinen Gesprächen mit der EU-Kommission einsetzen. Im Fokus dieser Gespräche stünden derzeit besonders Industrieunternehmen, die mit hoher Energieintensität produzierten. Hier gelte es, deren besondere Belastungen durch hohe Strompreise zu beachten und die betroffenen Unternehmen nicht zu überfordern.
Darüber hinaus, so das BMWi, müssten aber auch weiterhin Anreize für die Eigenstromerzeugung in besonders effizienten KWK-Anlagen und in erneuerbare-Energien-Anlagen in den übrigen Bereichen (z.B. in Gewerbe, Handel und Dienstleistungsunternehmen sowie in Privathaushalten) bestehen bleiben, um die Ausbauziele in diesem Bereich zu unterstützen. Eine abschließende Regelung im EEG wird auch dies berücksichtigen müssen. Das Bundeskabinett soll am 8. April über den endgültigen Gesetzentwurf entscheiden.
->Quelle(n): n-tv.de; bmwi-energiewende.de