EU: Infrastruktur für alternative Kraftstoffe kommt

Kompromiss zur Richtlinie zum Aufbaugefunden – VKU: Meilenstein für sauberen Verkehr gesetzt

Mit dem Ziel, die Erdölabhängigkeit im Mobilitätssektor zu senken und die Ressourceneffizienz zu steigern, hatte die Europäische Kommission im Januar 2013 eine Richtlinie vorgeschlagen, die zum Teil weitgehende Vorgaben zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe enthielt. Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die EU-Institutionen nun auf einen Kompromiss zur Richtlinie zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFI-Richtlinie) geeinigt.

„Die Entwicklung und Nutzung alternativer Kraftstoffe spielt eine immer bedeutendere Rolle. Mit der Einigung haben die EU-Institutionen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität gesetzt, der auf bedarfsgerechte und flexible Lösungen durch die Mitgliedstaaten setzt“, so der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Hans-Joachim Reck.

Kontrovers diskutiert wurden insbesondere die ambitionierten Vorgaben zur Mindestanzahl an Ladestationen für Elektrofahrzeuge in jedem Mitgliedstaat. „Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft begrüßt, dass sich der Ausbau der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge stärker als bislang vorgesehen an dem tatsächlichen Bedarf orientieren soll. Die kommunalen Unternehmen haben ihre Hausaufgaben gemacht: Sie haben seit vielen Jahren Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Bereich installiert und werden dies mit einem sich entwickelnden Markt weiter vorantreiben“, unterstrich Reck.

Eine VKU-Umfrage zur Elektromobilität unter 315 Teilnehmern aus dem August 2013  bestätigt das Engagement kommunaler Unternehmen im Ausbau der Elektromobilität. 60 Prozent aller befragten Stadtwerke sind elektromobil aktiv. Weitere zehn Prozent planen den Einstieg in die Elektromobilität. Die wirtschaftliche Bedeutung der Elektromobilität schätzen 58 Prozent der befragten Unternehmen in Zukunft als zunehmend wichtig ein.

Der Bedarf der notwendigen Ladeinfrastruktur soll dabei zukünftig in nationalen Rahmenplänen festgeschrieben werden. Reck dazu: „Die Rahmenpläne geben den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit, sie müssen aber ausreichend flexibel auf die tatsächliche Marktentwicklung reagieren können und Anreize setzen. Wir erwarten, dass die Erfahrungen der kommunalen Unternehmen in die Ausarbeitung des nationalen Rahmenplans einbezogen werden.“

Deutsches Elektromobilitätsgesetz soll kommen

Das Ergebnis der Trilogverhandlungen wird Mitte April 2014 im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt und kurz darauf  im Europäischen Rat verabschiedet werden. Danach wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss in nationales Recht umgesetzt werden. Zuletzt hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigt, ein eigenes Elektromobilitätsgesetz mit Privilegien für Elektroautos, etwa bei Parkplätzen oder bei der Benutzung von Busspuren, zu schaffen.
->Quelole(n): vku.de; euwid-energie.de;