Bund-Länder-Einigung über EEG-Reform
Förderung von Windenergie Onshore und Offshore, Biomasse und Eigenstromverbrauch: In vielen wichtigen Fragen haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt. Solarify dokumentiert die Erklärung der Bundesregierung.
„Ich freue mich, dass wir nach intensiven Beratungen mitteilen können, dass wir im Großen und Ganzen doch ein hohes Maß an Einigkeit über die Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erreicht haben“, sagte die Bundeskanzlerin am Abend des 01.01.2014. Der Bundeswirtschaftsminister betonte, die Ergebnisse beruhten auf gemeinsamen Grundhaltungen: Einig sei man sich über die Verhandlungslinie gegenüber der EU-Kommission und über die Befreiung der energieintensiven Industrie von der EEG-Umlage.
Gemeinsames Ziel sei überdies gewesen, eine Lösung zu finden, die die Kostendynamik durchbreche und das Niveau der EEG-Umlage in den kommenden Jahren stabilisiere. Das zeige sich auch in den Detaillösungen.
Umlage für Eigenstromverbrauch differenzieren
Die Gesprächspartner waren sich einig darüber, dass Bestandsanlagen und Erweiterungen von Anlagen zur Eigenstromerzeugung von der EEG-Umlage ausgenommen sein sollen.
Hier verständigten sie sich darauf, die Höhe der Umlage danach zu differenzieren, ob der Strom für den Eigenbedarf aus erneuerbaren Energien und in Kraft-Wärme-Kopplungsanlangen erzeugt wird oder konventionell.
Im aktuellen EEG-Entwurf gebe es noch keine Festlegung auf einzelne Sätze, daher habe man auch im Gespräch noch keine vornehmen können, sagte Gabriel.
Mehr Windkraft an Land
Einige Änderungen wird es für die Windkraft geben: So wird beim Ersatz älterer Windräder durch neue leistungsfähigere Anlagen (Repowering) nicht die gesamte Leistung des Windrads auf den Ausbaupfad angerechnet, sondern nur die Zusatzleistung der neuen Anlage. Man gehe von der Bruttoberechnung auf eine Nettoberechnung über beim Ausbaupfad für Windenergie an Land, sagte Gabriel. Zudem sollen nach dem Länder-Referenzertragsmodell nun auch mehr Windkraftanlagen im Binnenland möglich sein als ursprünglich geplant.
Mehr Offshore-Windräder und Regelungen für Biomasse
Damit die Windenergie im Meer tatsächlich die Leistung von 6,5 Gigawatt im Jahr 2020 erbringt, sollen neue Kapazitäten von rund 1,2 Gigawatt oberhalb dieser Grenze genehmigt werden. Hintergrund: Viele der bislang angemeldeten Projekte haben keine sehr hohe Realisierungschance, so der Bundeswirtschaftsminister.
Sollte der Ausbaupfad überschritten werden, nehme man dies in darauf folgenden Jahren wieder zurück. Mehrkosten seien daher nicht zu erwarten. Die bislang geplante Absenkung der Fördersätze wird etwas abgemildert.
Für die Biomasse wird zukünftig gelten, dass bestehende Anlagen erneuert und in ihrer Leistung ausgebaut werden können, ohne dass dies auf den Ausbaupfad angerechnet würde.
Zufriedene Gesprächspartner
Die Bundeskanzlerin zeigte sich nach dem Gespräch zufrieden. Es sei gelungen, eine gute Lösung zu finden, die Berechenbarkeit und Investitionssicherheit bringe. Die Ministerpräsidenten der Länder zeigten sich zufrieden. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, die Länderchefs hätten den Bundeswirtschaftsminister ausdrücklich für seine Verhandlungen mit Brüssel gelobt. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig stellte fest: „Das ist ein guter Tag für die Windkraft.“ Und auch thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht sprach von einem „ganz wichtigen Schritt“.
->Quelle: bundesregierung.de