Grünen-Vorstoß gescheitert
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit einem Vorstoß zum Verbot neuer Braunkohletagebaue gescheitert. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Fraktion (18/848) ab, mit dem eine Änderung des Bundesberggesetzes erreicht werden sollte. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten gegen den Antrag; neben Bündnis 90/Die Grünen stimmte auch die Linksfraktion dafür.
Bündnis 90/Die Grünen verlangten, es solle keine Zulassung neuer Tagebaue mehr geben, „da infolge der Energiewende und der Notwendigkeit zur Erreichung der Klimaschutzziele hierfür kein öffentliches Interesse mehr besteht“. Dazu forderte die Fraktion eine Änderung des Bundesberggesetzes. Im Gesetzeszweck sollte neben der Rohstoffgewinnung auch der Umwelt- und Klimaschutz gleichrangig vorgesehen werden. Zu den weiteren Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen gehörten unter anderem eine bessere Sicherung der Belange betroffener Grundstückeigentümer in Bergbaugebieten und eine Beteiligung von Kommunen schon bei der ersten Stufe von bergrechtlichen Genehmigungen.
Beweislastumkehr bei Schäden kommt nicht
Für alle Betriebe des Bergbaus hätte eine Beweislastumkehr bei Schäden gelten sollen: „Bei typischen Schadensmerkmalen ist generell von Bergschäden auszugehen, gegebenenfalls hat der Bergbautreibende das Gegenteil zu beweisen.“ Bergbaubetroffenen, ihren Verbänden und Interessenvertretungen, Kommunen und Umweltverbänden sollte ein umfassendes Klagerecht bei Bergbauprojekten eingeräumt werden.
Fracking hätte ausgeschlossen werden sollen
Der Einsatz der Fracking-Technologie insbesondere mit umweltgefährdenden (zum Beispiel wassergefährdenden) oder gesundheitsgefährdenden Stoffen sollte ausgeschlossen werden.
Nach Angaben der Fraktion laufen derzeit Planungen für neue Tagebaue. So habe das sächsische Innenministerium einen entsprechenden Antrag für den Tagebau Nochten II kürzlich genehmigt. 300 Millionen Tonnen Braunkohle sollen dort abgebaut werden. Das Kraftwerk Boxberg soll damit bis zum Jahr 2045 beliefert werden. Durch die Tagebauerweiterung drohe mehr als 1.500 Menschen die Umsiedlung. Wenn Deutschland die eingegangenen Klimaschutzverpflichtungen einhalten wolle, dürfe es keine neuen Bergbauprojekte mehr geben, erklärte eine Sprecherin der Fraktion in der Sitzung.
Die CDU/CSU-Fraktion betonte, auch aus einem von den Grünen herangezogenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergebe sich kein Zwang, das Bergrecht zu ändern. Zum Verzicht auf Braunkohletagebau sagte eine Sprecherin der Fraktion, man dürfe nicht ohne Not auf die einzige Energieart verzichten, „die wir im Lande haben“. Ein Sprecher der SPD-Fraktion sah die Notwendigkeit, das Bergrecht in den Bereichen Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit zu reformieren. Dies dürfe jedoch nicht zu so vielen neuen Bedingungen geschaffen würden, dass die Förderung von Rohstoffen unmöglich werde.
[note 2013 sind die CO2-Emissionen in Deutschland zum zweiten Mal in Folge gestiegen. Im vergangenen Jahr sind rund 951 Millionen Tonnen an klimaschädlichen Treibhausgasen in die Luft geblasen worden. Das entspricht 1,2 Prozent oder fast zwölf Millionen Tonnen mehr als 2012.]
->Quelle: bundestag.de/hib