„Schwarzer Dienstag für die Solarwirtschaft“ – Verbraucher und BSW-Solar wollen klagen
Die am 08.04.2014 vom Bundeskabinett verabschiedete EEG-Novelle stößt auf heftige Kritik der Solarindustrie. „Die Neufassung konterkariere die Klimaschutzziele, weil ein Großteil künftiger Betreiber von Solarstromanlagen finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden soll, während relevante Teile der Industrie weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit werden, selbst wenn sie klimaschädlichen Kohlestrom verbrauchen“, kommentierte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) den vorgelegten Entwurf. Die Energiewende werde damit nur ausgebremst, nicht aber preiswerter gemacht.
Laut pv-magazine nannte der Gründer und Vorstandschef und IBC Solar, Udo Möhrstedt, den 08. April sogar einen „Schwarzen Dienstag für die Solarwirtschaft“. Bei der Belastung des Eigenverbrauchs werde der Mittelstand klar benachteiligt. Während die Industrie nur 15 Prozent EEG-Umlage bei Eigenverbrauch zahlen soll, müssten alle übrigen mit einer Belastung von 50 Prozent leben. Dies sei ungerecht, so Möhrstedt weiter.
Auch der BSW-Solar empfindet Ungerechtigkeit: „Mit Klimaschutz hat dieses Gesetz kaum noch etwas zu tun. Klimasünder werden großzügig entlastet, Klimaschützer hingegen zur Kasse gebeten. Wer Klimaschutz bestraft, wird wenig später die Energiewende zu Grabe tragen“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Die geplante zusätzliche Kostenbelastung beim Eigenverbrauch würde dazu führen, dass sich die Mehrzahl der künftigen Photovoltaik-Projekte nicht mehr rechne. Zusätzlich werde damit auch die Markteinführung weiterer wichtiger Bausteine für die Energiewende wie Speichertechnologien und Elektromobilität massiv behindert, so Körnig weiter.
Der BSW-Solar und IBC Solar forderten Nachbesserungen im weiteren Gesetzesprozess. Bundestag und Bundesrat müssten gerade die Regelungen beim Eigenverbrauch verhindern. „Dieser Unfug muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt korrigiert werden“, erklärt Möhrstedt dazu. Seine Hoffnung ist, dass das Strucksche Gesetz zum Tragen kommt, wonach kein Gesetzentwurf den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde.
Folgt: Verbraucherschützer und Solarwirtschaft wollen gegen Solarstrom-Abgabe klagen