Belastung von selbst genutztem Strom – Anfrage von B90/Grüne
Die Bundesregierung hat die Belastung von selbst genutztem Strom mit der EEG-Umlage verteidigt. Damit sollten insbesondere bestehende strukturelle Fehlanreize teilweise korrigiert werden, heißt es in der Antwort der Regierung (18/1215) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1060). Ob und inwieweit die Wirtschaftlichkeit von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch die anteilige Einbeziehung in die EEG-Umlage beeinträchtigt werden könnte, wird sich nach Ansicht der Regierung im Rahmen der derzeit laufenden Evaluierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes zeigen. Solarify dokumentiert die (elektronische Vorab-)Antwort im Wortlaut.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1060 –
Nutzung des Eigenstromprivilegs durch Unternehmen
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass keine EEG-Umlage für elektrische Energie erhoben wird, die in eigenen oder gepachteten Kraftwerken für den Eigenverbrauch erzeugt wird. Eine Voraussetzung für das Eigenstromprivileg ist, dass der betroffene Strom nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet werden darf. Besonders Industrieunternehmen, wie die Saarstahl AG, VOLKSWAGEN AG, Adam Opel AG etc., nutzen nach Pressemeldungen das Eigenstromprivileg.
1. Welche Unternehmen verbrauchen nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Strom selbst (Eigenstrom, bitte nur Stromerzeugungsanlagen über 2 MW berücksichtigen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu – auch wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen – keine Daten vor.
2. Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren eigene Kraftwerke gebaut, um vom Eigenstromprivileg (bitte nur Stromerzeugungsanlagen über 2 MW berücksichtigen) zu profitieren, und mit welchem weiteren Anstieg von diesen Anlagen zum Eigenstromverbrauch rechnet die Bundesregierung unter der Annahme, dass sowohl Neu- und Bestandsanlagen in Zukunft von der EEG-Umlage befreit wären?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren – keine eigenen Kraftwerke gebaut –, sondern haben durch/von Drittfirmen Kapazitäten in Kraftwerken gepachtet (bitte in Unternehmen, deren Pachtverhältnisse bereits abgelaufen sind und aktuell gültige Pachtverhältnisse sowie den Standort des gepachteten Kraftwerks und den Standort der Abnahmestelle, über die der Eigenverbrauch angemeldet worden sind – größer 2 MW – unterteilen), und mit welchem weiteren Anstieg von diesen Anlagen zum Eigenstromverbrauch rechnet die Bundesregierung unter der Annahme, dass sowohl Neu- und Bestandsanlagen in Zukunft von der EEG-Umlage befreit wären?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Folgt: Frage 4 nach dem Genehmigungsverfahren