Bundestagsdebatte: „Niemand muss Sorge haben, die Energiewende werde ausgebremst“ – Besondere Ausgleichsregelung: Ausnahmen bleiben
Um den Anstieg der EEG-Umlage zu bremsen, will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel den Ausbau erneuerbarer Energien über die Senkung der Fördersätze und mit Ausbaukorridoren für die einzelnen Stromerzeugungsarten steuern: „Ausbau der kostengünstigen Energieträger und Abbau der kostenintensiven und der Überförderung. Nur durch diese Kombination machen wir die Energiewende erfolgreich, sicher und bezahlbar.“ So verteidigte er seine umstrittene Ökostromreform im Bundestag, wo das künftige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 08.05.2014 in erster Lesung beraten wurde, als wichtigen Baustein der Energiewende. Die Vorwürfe der Opposition, er würge die Erfolsstory von Wind- und Solarkraft ab, wies er zurück. Die ganze Rede im Wortlaut hier.
„Niemand muss Sorge haben, die Energiewende werde ausgebremst“, versicherte Gabriel. Die Opposition warf der großen Koalition allerdings erneut vor, sie verweigere die eigentlich versprochene Entlastung der Verbraucher. Besonders heftig war die Kritik an den neuen Regeln für die Ausnahmen der energieintensiven Industrie. Im Wahlkampf hatte Gabriel angekündigt, er werde die sich auf mehr als fünf Milliarden belaufenden Rabatte begrenzen – jetzt musste er zugeben, dass er seine Zusage nicht einhalten werde, was er so begründete: „Der Preis wären hunderttausende industrieller Arbeitsplätze in diesem Land.“ Die Ausnahmen sind nach Gabriels Ansicht nötig, um Industrie-Arbeitsplätze zu sichern. Sonst wären viele Mittelständler „unmittelbar in die Insolvenz marschiert“. Man dürfe Verbraucher und Industrie nicht gegeneinander ausspielen: „Das macht beide zum Verlierer.“
Ziel des von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurfs eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts“ (18/1304) ist es, „die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortzuführen“. Weiter heißt es: „Zugleich soll diese Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen.“
Zur Begrenzung der Kostensteigerung der von den Stromverbrauchern zu zahlenden EEG-Umlage sollen der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen begrenzt werden. 2013 wurden an die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro gezahlt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher EEG-Vergütungssatz von 17 Cent pro Kilowattstunde für den Bestand, während für Neuanlagen 14,6 Cent angegeben werden. Dieser Vergütungssatz soll für 2015 ans Netz gehende Neuanlagen auf zwölf Cent sinken.
Darüber hinaus sollen spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Außerdem soll die Direktvermarktung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom zunächst für bestimmte Neuanlagen verpflichtend werden. An den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien sollen alle Stromverbraucher „in adäquater Weise“ beteiligt werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gefährdet würde. Daher sieht der Entwurf eine „ausgewogene“ Regelung für eigenerzeugten und selbst verbrauchten Strom vor. Als wesentliches Ziel des Entwurfs wird formuliert, die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren.(hib)
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