Aus für Fracking in Deutschland

Umweltminister einig

Die Umweltminister von Bund und Ländern haben bei einer Sitzung in Konstanz ein weitreichendes Fracking-Verbot beschlossen. Die Gasförderung mit hohem Druck und einem Giftcocktail sei damit de facto unmöglich, erklärten sie nach ihrer Tagung.

Ausgesprochen zufrieden zeigte sich der UMK-Vorsitzende und baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller mit dem wegweisenden Beschluss der Länder, das Bundesbergrecht zu ändern, um Fracking einen Riegel vorzuschieben: „Mit unserem Beschluss gegen Fracking in Deutschland haben wir ein wichtiges Zeichen gesetzt für die immense Bedeutung, die wir dem Schutz von Wasser und Boden beimessen. Wir sind uns einig, dass die Förderung unkonventioneller Gasvorkommnen mit Fracking, also mit Chemie und hohem Druck, kein ökologisch vertretbarer Weg ist. Das ist für mich ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung.“

Wer glaube, mit Fracking das Problem der Abhängigkeit vom russischen Gas zu lösen, liege falsch, ergänzte Untersteller: „Die Lösung des Problems liegt nicht in der Schaffung eines neuen ökologischen Risikos. Die Lösung liegt im Umbau unserer Energieversorgung und in größerer Energieeffizienz, weg von Atom, Kohle und Gas, hin zu erneuerbaren Energien und effizienter Nutzung von Wärme und Strom.“

Trinkwasserschutz und Umweltverträglichkeitsprüfung

In Deutschland soll nirgends Erdgas aus tiefen Gesteinsschichten mit Chemie und Druck gefördert werden dürfen. Laut Hendricks und Untersteller gehen die Fracking-Beschlüsse weit über bisherige Regelungen hinaus, indem sie Trinkwasserschutz in ganz Deutschland sicherten. Der Einsatz giftiger Substanzen wird verboten. Außerdem werde im Bergrecht eine Umweltverträglichkeitsprüfung neu vorgeschrieben. „Das sind wir nicht nur den knapp vier Millionen Menschen schuldig, die ihr Trinkwasser aus dem Bodensee beziehen“, sagte Untersteller.

Ein generelles Verbot von Fracking ist Hendricks zufolge verfassungsrechtlich schwierig. Aber künftig würden so viele Gebiete von der Förderung ausgenommen, so dass die Beschlüsse die umstrittene Förderung de facto unmöglich machten. Untersteller verwies zudem auf eine neue Landes-Regelung, die für das beim Fracking stets nötige Durchbohren von Grundwasserschichten eine Genehmigung verlangt – „und die wird es nicht geben.“
->Quelle: suedkurier.de; um.baden-wuerttemberg.de