Agora-Vorschlag zur Netzplanung erfüllt rechtliche Vorgaben besser als bisheriges Verfahren, sagt Raue LLP
Raue LLP hat den Agora-Methodenvorschlag zur Erarbeitung des Netzentwicklungsplans geprüft. Der vorläufige Endbericht des Vorschlags des Büros für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET) Aachen liegt jetzt vor.
Die von BET Aachen im Auftrag von Agora-Energiewende entwickelte verbesserte Methode zur Erarbeitung robuster Netzentwicklungspläne ist nicht nur ohne eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes anwendbar, sondern erfüllt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Energiewirtschaftsgesetzes sogar besser als das gegenwärtig angewandte Verfahren. Das zeigt ein Rechtsgutachten der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Raue LLP, das die Rechtsanwälte Christian von Hammerstein und Daniela Fietze im Auftrag von Agora Energiewende erstellt haben. Es wurde jetzt in seiner vorläufigen Fassung vorgelegt.
Das Gutachten bestätigt die Rechtsvereinbarkeit des Methodenvorschlags für eine verbesserte Netzentwicklung, dessen Grundzüge bereits im vergangenen Herbst vorgestellt wurden und der nun als umfassende, vorläufige Endfassung vorliegt. Der von BET Aachen erarbeitete Vorschlag für einen Planungsprozess für Stromnetze soll zu mehr Transparenz und damit zu höherer Akzeptanz des Netzausbaus beitragen. Nach dieser Methode geplante Netze werden für mehrere mögliche und wahrscheinliche Entwicklungen ausgelegt und nicht nur für ein einziges energiewirtschaftliches Szenario wie die mit dem gegenwärtigen Verfahren erarbeiteten Netzentwicklungspläne. Der juristischen Bewertung von Raue LLP zufolge erfüllt der Methodenvorschlag die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetz sowie des Europarechts. Auch die Abweichungen zum bisherigen Verfahren seien unproblematisch.
Halbierung des geplanten Offshore-Ausbaus verändert notwendige Transportkapazität von Nord nach Süd
Die Diskussion über den Netzausbau hat in den vergangenen Wochen eine neue Qualität erhalten. Die Neuformulierung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwingt dazu, die Annahmen für den Netzausbau anzupassen. Insbesondere die neu festgelegten Ausbaukorridore für Onshore-Windkraft und der begrenzte Ausbau der Photovoltaik haben direkte Auswirkungen auf den Netzausbau. Die wesentliche politische Änderung jedoch ist die Halbierung des geplanten Ausbaus von Offshore-Windenergie von bisher 13 Gigawatt (Szenario B im Jahr 2022) auf nunmehr realistische 6,5 Gigawatt bis zum Jahr 2020. Damit verändert sich die notwendige Transportkapazität von Nord nach Süd deutlich. „Infolge dessen ist eine Anpassung der bisherigen Netzplanung notwendig – und dabei sollte dann gleich die neue, verbesserte Methode einer robusten Netzplanung zum Einsatz kommen“, sagt Patrick Graichen, Direktor von Agora-Energiewende.
Am 16.04.2014 haben die Netzbetreiber den Netzentwicklungsplan 2014 zur Konsultation vorgelegt. Die Frist zur Einreichung öffentlicher Kommentare endet am 28.05.2014. Noch im April soll auch der neue Szenariorahmen 2015 zur Konsultation vorgelegt werden; er steht dann ebenfalls für sechs Wochen zur Konsultation. Auch der Agora-Ansatz wird in die Konsultation gegeben.
Die vorläufigen Fassungen der Studie und des Gutachtens sind ab sofort als Download verfügbar .
->Quelle: agora-Pressemitteilung; Raue-Gutachten; Agora-Studie