Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe): EU-Länder haben unbrauchbare Vorentscheidung zur EU-Biokraftstoffpolitik akzeptiert
Laut einer Mitteilung des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) haben sich die EU-Mitgliedstaaten am 28.05.2014 auf einen Kompromissvorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft zur künftigen EU-Biokraftstoffpolitik verständigt, aus Sicht des BDBe eine unbrauchbare Vorentscheidung für die am 13. Juni geplante Beratung des EU-Rates für Energie: Sie weise eine ungenügende Förderung der Biokraftstoffe der zweiten Generation aus: 0,5% Anteil Biokraftstoffe aus Abfall und Reststoffen – optional für die EU-Mitgliedstaaten – und weiterhin eine doppelte Anrechnung auf den Mindestanteil von 10% erneuerbarer Energien im Verkehr.
Der BDBe hält einen Mindestanteil von 1% – verpflichtend für alle EU-Mitgliedstaaten – für notwendig, um innovative sowie derzeit noch kostenträchtige Technologien zu fördern und spricht sich weiterhin gegen einen Bilanzierungstrick mit doppelter Anrechnung aus, der dem Klimaschutz nicht nütze. Der BDBe fordert darüber hinaus, dass ein neuer Kompromissvorschlag eine Chance zur spezifischen Unterstützung besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe wie beispielsweise Bioethanol aus Stroh bieten müsse.
Der BDBebedauert, dass auch in dieser nun bekannt gewordenen Vorentscheidung eine Berichterstattung über Effekte indirekter Landnutzungsänderungen durch Biokraftstoffherstellung nicht verhindert wordn sei, denn es bestehe weder für eine Berichterstattung noch für eine gesetzliche Regelung eine ausreichend abgesicherte wissenschaftliche Basis. Die im November 2013 veröffentlichte Studie Biokraftstoffe in der EU und indirekte Landnutzungsänderungen habe die Mängel der noch sehr jungen Grundlagenforschung aufgezeigt. „Offenbar verlässt sich auch die EU-Kommission inzwischen nicht mehr auf die vorliegenden Modellstudien, denn sie hat einen neuen Forschungsauftrag für die Modellierung der zu untersuchenden Effekte erteilt,“ so die BDBe-Mitteilung. Mit den ersten Ergebnissen aus dem „Globiom“-Modell</wird im Frühjahr 2015 gerechnet.
BDBe-Geschäftsführer Dietrich Klein hierzu: „Die EU-Ministerräte für Energie um Umwelt sollten die sinnlose Berichterstattung über indirekte Landnutzungsänderungen ablehnen und die EU-Kommission verpflichten, eine gesetzliche Methodik zur Ermittlung der Effekte indirekter Landnutzungsänderungen in Drittstaaten vorzulegen. Bei europäischen Biokraftstoffen aus heimischen Rohstoffen sind solche Landnutzungsänderungen wie Waldrodungen nicht nur ausgeschlossen, sondern auch gesetzlich verboten. Ferner sollte der Kompromissvorschlag eine Perspektive für die Zeit nach 2020 enthalten, die bisher völlig vernachlässigt wird. Schließlich ist der Verkehr in der Europäischen Union für 25% der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich. Während in anderen Bereichen wie beispielsweise Industrie der CO2-Ausstoß gesunken ist, sind die Emissionen des Verkehrs durch weiter wachsendes Aufkommen seit 1990 um 19% gestiegen.“
->Quelle: bdbe.de