Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung
Der Bundesrat hat die neue Länderöffnungsklausel bei Windenergieanlagen gebilligt. Sie ermöglicht es den Bundesländern, in ihren eigenen Landesgesetzen festzulegen, wie groß der Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung künftig sein muss. Hierfür änderte der Bundestag das Bundesbaugesetz.
Im so genannten ersten Durchgang hatte der Bundesrat sich noch ablehnend zu der von der Bundesregierung geplanten Öffnungsklausel geäußert.
In der Plenarsitzung am 11.07.2014 fand jedoch die Empfehlung des Umweltausschusses, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, keine Mehrheit. Es gilt damit als gebilligt und wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet.
Wirtschaftsstaatsekretär Rainer Baake appellierte danach „an alle Bundesländer, verantwortungsvoll mit dem neuen Freiraum umzugehen“.
->Quelle(n): bundesrat.de/Gesetz; bundesrat.de/beratung