Mehr Transparenz bei Energiepreisen – Neue Verordnung des BMWi soll Verbraucher aufklären
Eine neue Verordnung des Bundeswirtschaftsminiteriums (BMWi) „soll Klarheit schaffen“: Die in der Grafik unten dargestellten Anteile des Strompreises werden für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig transparent ausgewiesen. Statt wie bisher nur die Gesamtkosten sehen sie dann, wie sich der Abrechnungspreis zusammensetzt. Das teilte das BMWi mit.
Strom- und Gaskunden in Deutschland sollen künftig eine genauere Auflistung über die Zusammensetzung ihrer Energiepreise erhalten. Dazu hat das BMWi einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Der Hintergrund: Die Energieversorger sind bislang nicht verpflichtet, die in die Berechnung des Grundversorgungspreises eingeflossenen gesetzlichen oder durch den Netzzugang entstandenen Kostenbelastungen für ihre Kunden auszuweisen. Zudem wird für Kunden auch kaum deutlich, wie hoch zum Beispiel der Anteil des Stromversorgers am Rechnungsbetrag ist.
Die vom BMWi vorgelegte Neuregelung soll dies nun ändern und mehr Transparenz für die Verbraucher schaffen. Mit der neuen Verordnung müssen künftig sämtliche Steuern, Umlagen und Gebühren aufgeschlüsselt und sowohl bei der Vertragsbestätigung als auch bei Preisänderungen und im Internet separat ausgewiesen werden. Durch diese klare und umfassende Ausweisung aller Kostenbestandteile werden Strom- und Gaskunden besser in die Lage versetzt, Zusammensetzung und Änderung des Preises der Grundversorgung nachzuvollziehen und zu bewerten. Das stärkt die Vergleichbarkeit und den fairen Wettbewerb – insbesondere im Strommarkt.
Preise besser vergleich- und bewertbar
Die absolute Transparenz hat sowohl für die Verbraucher als auch für die Energieversorger Vorteile: Für die Kunden wird klar ersichtlich, wenn sich der vom Anbieter beeinflussbare Preisanteil ändert. Preiserhöhungen können ihnen gegenüber dann nicht pauschal durch steigende Steuern und Abgaben erklärt werden. Der Preis wird aber nicht nur besser nachvollziehbar, sondern auch besser bewertbar: Kunden können ihren Grundversorgungstarif dadurch einfacher mit anderen vergleichen. Grundversorger wiederum werden von Kunden nicht für Kostenveränderungen verantwortlich gemacht, für die sie nichts können.
Rund ein Drittel der Verbraucher in Deutschland bezieht Strom oder Gas über einen Grundversorgungstarif und profitiert von der neuen Verordnung – das sind rund 15 Millionen Haushalte bei der Strom- und gegebenenfalls bei der Gasversorgung. In der Grundversorgung gelten schon heute strengere staatliche Vorgaben als bei anderen Tarifen. Ein Beispiel ist die sogenannte Kontrahierungspflicht: Im Grundversorgungstarif darf grundsätzlich kein Kunde abgelehnt werden. In allen anderen Strom- und Gastarifen gilt die Vertragsfreiheit.