Strom- und Gaspreise aufschlüsseln

Gabriel: Mehr Transparenz bei Energiepreisen

Das Bundeskabinett hat am 27.08.2014 die von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegte Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung zur Kenntnis genommen.

Gabriel: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch die neuen Informationspflichten der Grundversorger künftig besser in die Lage versetzt, die Zusammensetzung und Änderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises zu bewerten. Diese Transparenz stärkt die Vergleichbarkeit für die Kunden und fördert damit den Wettbewerb, insbesondere im Strommarkt.“

Grundversorgungspreis und seine Zusammensetzung werden transparenter

Die Verordnung ergänzt die Strom- und die Gasgrundversorgungsverordnung, damit der Grundversorgungspreis und seine Zusammensetzung transparenter werden. Dazu sollen künftig in den Vertragsbedingungen und im Internet gemeinsam mit dem Grundversorgungspreis auch die kalkulatorisch einfließenden staatlich veranlassten Preisbestandteile sowie im Strombereich die Netzentgelte angegeben werden. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Änderungen solcher Bestandteile zu einer Neukalkulation des Grundversorgungspreises führen können und dies sogar müssen, sollten die staatlich veranlassten Preisbestandteile sinken.

Die Verordnung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erlassen und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Sie wird daher nun in einem nächsten Schritt dem Bundesrat zur Beschlussfassung zugeleitet mit dem Ziel, dass sie noch im Herbst 2014 in Kraft tritt.
->Quelle: bmwi.de