EU-Effizienzziel kaum zu schaffen

Bundesrat bedauert EU-Ausschluss von Gebäudesanierungen

Das „von der Kommission vorgeschlagene Energieeffizienz-Ziel von 30 Prozent bis 2030″ sei “ ausgewogen und zugleich ambitioniert“, so eine Stellungnahme des Bundesrates aus seiner Sitzung vom 19.09.2014 zu einer Vorlage der Europäischen Kommission, in der diese den möglichen Beitrag der Energieeffizienz zur Senkung der Treibhausgasemissionen erläutert.

Die Länderkammer weist allerdings gleichzeitig darauf hin, dass bei der Realisierung der Klima- und Energieziele der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten geschaffen werden müssen. Der Bundesrat teit zudem die Einschätzung der Kommission, dass das größte Energieeinsparpotenzial im Gebäudesektor liege und hierfür umfangreiche private Investitionen erforderlich seien. Umso mehr bedauert der Bundesrat, dass die Kommission die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum mit EU-Mitteln weitgehend ausgeschlossen habe.

In ihrer Mitteilung erläutert die Europäische Kommission, welchen Beitrag Energieeffizienz zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit der Union leisten kann. Bisher ist als übergeordnetes Energieeffizienzziel bis zum Jahr 2020 eine Energieeinsparung von 20 Prozent vorgesehen. Auf Grundlage von Untersuchungen und Prognosen geht die Kommission davon aus, dass die EU bis zu dem genannten Zeitpunkt Energieeinsparungen von 18 bis 19 Prozent erreichen kann.

Das 20-Prozent-Ziel sei aber durch zusätzliche Anstrengungen aller Mitgliedstaaten noch zu schaffen. Zudem verweist die Mitteilung auch auf den sicherheitspolitischen Aspekt der Energieeffizienzsteigerung. Aus Sicht der Kommission wird gerade angesichts der jüngsten Entwicklungen – insbesondere in der Ukraine – die prekäre Lage der EU unter dem Gesichtspunkt ihrer Energie- und Gasversorgung deutlich.
->Quelle: bundesrat.de