Von 6,24 auf 6,17 ct/kWh = 4 €/a
Die EEG-Umlage für die Förderung erneuerbarer Energien wird 2015 zum ersten Mal sinken – von 6,24 auf 6,17 ct/kWh (netto). Das gaben die vier Übertragungsnetzbetreiber am 15.10.2014 bekannt. Bei Netzentgelten sind dagegen Preissteigerungen möglich.
Ob die sinkende Umlage wirklich auch bei den Kunden ankommt, darf bezweifelt werden. Denn dafür müssten die Energieversorger die Senkung nicht nur bei den aktuellen Tarifen für Neukunden berücksichtigen, sondern auch vollständig an die Bestandskunden weitergeben. Die deutschen Steuerzahler könnten dann um rund 100 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
Ein Prozent weniger für Umlage als 2014
Selbst wenn die Versorger die Senkung der EEG-Umlage in vollem Umfang an die Verbraucher weitergeben würden, könnte ein Vier-Personen-Haushalt (Verbrauch von 5.000 kWh/Jahr) nur um vier Euro (brutto) entlastet werden – pro Jahr. Die Familie zahlt 2015 dann etwa ein Prozent weniger für die Umlage (367 Euro brutto) als 2014 (371 Euro brutto).
„Von einer so geringen Senkung der EEG-Umlage geht keine Entlastung für die Verbraucher aus“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung beim unabhängigen Verbraucherportal Verivox. „Da erste Netzbetreiber bereits deutliche Steigerungen der Netznutzungsentgelte für das kommende Jahr angekündigt haben, kann es regional sogar zu weiteren Strompreissteigerungen kommen.“
Gabriel: „Kostendynamik durchbrochen“
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Der erstmalige Rückgang der EEG-Umlage zeigt, dass wir beim EEG die Kostendynamik der vergangenen Jahre erfolgreich durchbrochen haben. Dies trägt dazu bei, die Strompreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu stabilisieren. Dabei hat die jüngst in Kraft getretene EEG-Novelle bereits einen unmittelbar dämpfenden Einfluss auf die EEG-Umlage 2015. Im Vergleich zum alten EEG wirkt sich insbesondere die Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für die stromintensive Industrie kostendämpfend aus. Denn unter dem alten EEG hätte es eine deutliche Ausweitung der begünstigten Strommengen gegeben. Perspektivisch wirkt sich das neue EEG aber auch über die Besondere Ausgleichsregelung hinaus deutlich entlastend aus und trägt somit zur Stabilisierung der EEG-Umlage bei.“
Nicht nur Solarify meint: Die Senkung der EEG-Umlage ist lange vorhergesgt worden, hat deshalb nichts mit der EEG-Novelle zu tun, sondern ist eher wetterbedingt.
Preissteigerungen bei Netzentgelten möglich
Während sich die Kosten für die Stromnetze regional unterschiedlich entwickeln und in einigen Gebieten zu Preissteigerungen führen können, gibt die Entwicklung der Beschaffungspreise laut Verivox Anlass zur Hoffnung. So sind die Strompreise an der Leipziger Strombörse EEX im Oktober im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 10 Prozent gesunken. „Das eröffnet Versorgern Spielräume, günstigere Angebote für ihre Kunden zu kalkulieren. Um das günstigste Angebot zu finden, müssen Verbraucher allerdings Preise vergleichen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Der Anbieterwechsel ist für die Verbraucher in den vergangenen Jahren finanziell immer attraktiver geworden“, erläutert Lengerke.
Der 15. Oktober ist nicht nur der Zeitpunkt für die Bekanntgabe der EEG-Umlage; die Netzbetreiber sollen zu diesem Termin auch ihre Netzentgelte für das kommende Jahr bekanntgeben. Die Lieferanten kalkulieren anhand dieser Daten ihre Preise für das kommende Jahr. Bundesweit tätige Unternehmen müssen dabei die Entgeltbestandteile von den 1.600 Verteilnetzbetreibern für Gas und Strom und 20.000 Konzessionsgebiete berücksichtigen. Das Problem: Nach Informationen des bne halten viele Netzbetreiber weder die Terminvorgabe ein, noch geben sie verbindliche Zahlen bekannt.
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