EEG-Umlage (Berechnung der Marktwertfaktoren)

Berechnung des Marktwertes der Erneuerbaren Energien am Spotmarkt für Strom für das Jahr 2015

Jährlich am 15. Oktober veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr. Energy Brainpool hat in diesem Zusammenhang, wie auch in den Jahren 2011-2014 an der Berechnung mitgewirkt und erstellte die Prognose der Marktwertfaktoren der erneuerbaren Energien für das Jahr 2015. Hier die – sehr verdienstvolle – Erläuterung des Berechnungsmodus der Marktwertfaktoren.

Gemäß § 3 Absatz 2 AusglMechV sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen. Energy Brainpool wurde im Zuge dessen mit der Ermittlung der Prognose der Marktwertfaktoren und somit des Marktwertes der erneuerbaren Energien für das Jahr 2015 beauftragt. Der Marktwertfaktor stellt dar, welchen Wert der Strom aus erneuerbaren Energien durchschnittlich am Spotmarkt für Strom erzielt.

Ein Großteil der Stromerzeugung in Deutschland geht zurück auf Anlagen, die unter den Fördermechanismen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) betrieben werden. Die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird über die EEG-Umlage finanziert. Die EEG-Umlage finanziert die Differenz der Vergütungszahlungen nach dem EEG sowie dem Marktwert des erzeugten und eingespeisten Stroms. Die Höhe der Förderung für den eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien sowie die Letztverbrauchsmenge, auf welche die EEG-Umlage entrichtet wird, beeinflussen die Höhe der EEG-Umlage.

Der historische Marktwertfaktor wird berechnet als Quotient aus den durchschnittlichen Erlösen der EEG-Einspeisung in der EPEX-Spotauktion und den mittleren EPEX-Spotauktionspreisen jeweils für einen Betrachtungszeitraum.

Die Berechnung des Marktwertes der Stromerzeugung aus regenerativen Kraftwerken basiert auf stundenscharfen Strompreisszenarien des eigenen fundamentalen Energiemarktmodells Power2Sim.

Mit Hilfe dieser Marktwertfaktoren werden im Zuge der Prognose der EEG-Umlage die Vermarktungserlöse der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien sowie die Zahlungen an Anlagen in der geförderten Direktvermarktung nach § 34 EEG (Marktprämie) berechnet.

Unter Verwendung der von Energy Brainpool prognostizierten Marktwertfaktoren ermittelten die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage. Für das Jahr 2015 beträgt die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz 6,17 ct/kWh, 0,07 Cent weniger als für das Jahr 2014.

Marktwertfaktoren mit hohem Stellenwert

Projektleiter Thorsten Lenck von Energy Brainpool misst den prognostizierten Marktwertfaktoren einen hohen Stellenwert bei der Berechnung der EEG-Umlage für 2015 zu: „Für das kommende Jahr werden erstmalig im EEG selbst die Marktwertfaktoren für Strom aus Wasserkraft, Biomasse, Geothermie und Gase auf 1 festgelegt (Anlage 1 (zu § 34) Nr. 2.1 EEG 2014). Bei Wind- und PV-Anlagen senkt die hohe Gleichzeitigkeit des Stromangebots über den Merit-Order-Effekt den Marktpreis in windigen bzw. sonnigen Stunden. Die Marktwertigkeit für Wind- und PV-Strom fällt entsprechend geringer aus als ohne den Merit-Order-Effekt.“ Dies beeinflusse die Höhe der EEG-Umlage, so Thorsten Lenck weiter: „Durch die niedrigeren Preise am Strommarkt steigen die Differenzkosten der Förderung, die in die EEG-Umlage fließen, ohne dass es dabei zu einer Erhöhung der spezifischen Förderung  für EEG-Anlagen kommt.“
->Quelle: energybrainpool.com