Nächste Schritte für zentrale Nord-Süd-Trassen eingeleitet
Kurz vor Jahresende geht es bei zwei „Stromautobahnen“ voran, teilt das Bundeswirtschaftsministerium in seinem Newsletter „Energiewende direkt“ mit: Für das Vorhaben SuedLink und einen Abschnitt des Projekts Ultranet haben die Übertragungsnetzbetreiber Anträge auf Bundesfachplanung gestellt und damit die formellen Verfahren zur Trassenfindung eingeleitet.
Die Kernkraftwerke hierzulande gehen bis 2022 nach und nach vom Netz. Vor allem im Norden Deutschlands wird zugleich immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien, hauptsächlich aus Windkraftanlagen, eingespeist. Um diesen Strom zu den Verbrauchsschwerpunkten im Westen und im Süden des Landes zu transportieren, sollen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (kurz: HGÜ) gebaut werden – die sogenannten „Stromautobahnen“. Bei zwei dieser Ausbauvorhaben geht es nun voran: SuedLink und Ultranet. Mit dem Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur wurde kürzlich für beide Nord-Süd-Korridore das formale Verfahren zur Festelgung eines Trassenkorridors – ein bis zu ein Kilometer breiter Streifen – gestartet.
Was sind SuedLink und Ultranet?
SuedLink und Ultranet sind zentrale Infrastrukturprojekte der Energiewende: Das größte Ausbauprojekt SuedLink soll nach dem von den Übertragungsnetzbetreibern (TenneT und TransnetBW) vorgeschlagenen Trassenkorridor über 650 Kilometer von Wilster in Schleswig-Holstein durch Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen nach Grafenrheinfeld in Bayern führen. Das gemeinsame Vorhaben der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW, Ultranet, umfasst eine Länge von rund 340 Kilometern, soll künftig Osterath in Nordrhein-Westfalen mit Philippsburg im nordwestlichen Baden-Württemberg verbinden und perspektivisch im Norden bis ins niedersächsische Emden verlängert werden. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der beiden Trassen hat zuletzt das Bundesbedarfsplangesetz von 2013 bestätigt – sie sind darin als Vorhaben Nr. 2 und Vorhaben Nr. 4 aufgelistet.
Das Bundesbedarfsplangesetz stellt für insgesamt 36 Ausbauvorhaben in Deutschland einen vordringlichen Bedarf fest. Neben den bereits im Energieleitungsausbaugesetz („Startnetz“) von 2009 genannten Projekten umfasst es zudem die Höchstspannungsleitungen, die nach heutigem Planungsstand in den nächsten zehn Jahren neu entstehen oder erweitert werden sollen, um die Stromnetze fit für die Herausforderungen der Energiewende zu machen.
Was ist die Bundesfachplanung?
Das Bundesbedarfsplangesetz setzt für die darin genannten Projekte einen Schlußpunkt unter die Phase „Bedarfsermittlung“; der nächste Schritt ist die Bundesfachplanung – zumindest, wenn eine Trasse Länder- bzw. Bundesländergrenzen überquert. Das Ziel: 500 bis 1.000 Meter breite Streifen,die sogenannten Korridore, zu ermitteln, in denen die Leitungen später verlaufen. Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Gemeinden und Verbände sind zur Beteiligung aufgerufen. Für die Planung und Genehmigung dieser Trassen ist die Bundesnetzagentur zuständig. Ihre Entscheidung für einen Trassenkorridor bildet den Abschluss der Bundesfachplanung. Über den konkreten Verlauf der Leitungen wird in einem weiteren Schritt, dem Planfeststellungsverfahren, entschieden.
Für SuedLink hat der Übertragungsnetzbetreiber Tennet am 12.12.2014 bei der Bundesnetzagentur den Antrag auf Bundesfachplanung für die gesamte Trassenlänge gestellt und damit das formale Verfahren der Trassenfindung gestartet. Beim Vorhaben Ultranet hat der Übertragungsnetzbetreiber Amprion am 2. Dezember 2014 zunächst die Bundesfachplanung für den 60 Kilometer langen Teilabschnitt zwischen Riedstadt (Hessen) und Wallstadt (Baden-Württemberg) beantragt; für weitere vier Teilabschnitte stehen die Anträge noch aus. Für die neue Nord-Süd-Verbindung Ultranet sollen weitestgehend bestehende Freileitungen genutzt und auf Gleichstrom-Technologie umgestellt werden.
Wie steht es um den Ausbau der Übertragungsnetze?
Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Ausbau der Übertragungsnetze geschaffen: Mit den Szenariorahmen, die drei Szenarien für den Netzbedarf in zehn Jahren enthalten, den Netzentwicklungsplänen (NEP) – der zweite Entwurf des NEP für das Zieljahr 2014 liegt derzeit zur Prüfung bei der Bundesnetzagentur – und der Bundesbedarfsplanung wurde die Grundlage für eine vorausschauende, beschleunigte und transparente Planung der Übertragungsnetze gelegt. Der Anfang Dezember 2014 verabschiedete Fortschrittsbericht zur Energiewende zeigt zudem: Die Investitionen der Übertragungsnetzbetreiber in das Höchstspannungsnetz haben sich in den Jahren 2012 und 2013 im Vergleich zu den vorherigen Jahren fast verdoppelt; für 2014 ist aktuell ein weiterer Anstieg dieser Investitionen abzusehen.
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