Bundesnetzagentur: Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt nur um 0,25 Prozent monatlich – Franke: „Der Zubau neuer Photovoltaik-Anlagen liegt erneut unterhalb des gesetzlichen Korridors.“
Die Bundesnetzagentur hat am 30.12.2014 bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 01.03.2015 jeweils zum Monatsersten um 0,25 Prozent sinken. „Der Zubau an Photovoltaik ist 2014 wieder stark zurückgegangen. Bis November 2014 ist er im Vergleich zum Vorjahr um 43 Prozent gesunken“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Der Photovoltaikzubau liegt in den vergangenen zwölf Monaten mit 1.953 MW erneut unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors“, so Franke weiter.
Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird nach den Regelungen des EEG monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.400 MW bis 2.600 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt hingegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.
Die Bundesnetzagentur ermittelt die jeweiligen Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen. Grundlage für die Berechnung der Degression bilden die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zahlen der Monate Dezember 2013 bis November 2014. Während der Rückgang 2013 im Vergleich zum Vorjahr 57 Prozent betrug, ist der Zubau bis November 2014 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres nochmals um 43 Prozent gesunken.
Neben dem Meldeportal, das der Erfassung der Photovoltaik-Anlagen dient, führt die Bundesnetzagentur seit dem 1. August 2014 ein Anlagenregister, um den Zubau der anderen erneuerbaren Energien zu erfassen. Für den Zeitraum August 2014 bis November 2014 betrug der Zubau der Windenergie an Land 1.296 MW netto. Es wurden 1.439 MW neu installierter Windenergieleistung an Land in Betrieb genommen und 143 MW endgültig stillgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden Biomasseanlagen mit einer Leistung von insgesamt 15 MW neu in Betrieb genommen. Für die Flexibilitätsprämie von Biomasse-Bestandsanlagen ist ein „Deckel“ mit einer Obergrenze von insgesamt 1.350 MW zusätzlich installierter Leistung vorgesehen. Bis Ende November 2014 betrug der hierauf anrechenbare Zubau rund 6 MW.