Neues FES-Papier: Intelligente Stromzähler: Mehr Risiken als Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die aktuelle Diskussion zum Rollout intelligenter Stromzähler birgt erhebliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zu diesem Schluss kommen Holger Schneidewindt und Udo Sieverding in einem neuen WISO-direkt der Friedrich-Ebert-Stiftung. Die drohenden Einbaupflichten könmnten unverhältnismäßige Kosten und ein erhöhtes Risiko unberechtigter Zugriffe auf persönliche Daten und Anlagen zur Folge haben. Statt ordnungsrechtlicher Instrumente sollten potenzielle Kunden mit attraktiven Produkten und Dienstleistung überzeugt werden. Denn letztlich steht beim Smart Meter-Rollout auch die Akzeptanz der Energiewende auf dem Spiel. Solarify fasst zusammen.
Smart Meter – Historie und geltender Rechtsrahmen
Beim Startschuss für Smart Meter 2008 hoffte die Bundesregierung noch, diese bis 2014 flächendeckend einzusetzen. Erste Einbaupflichten sollten das vermutete Energie-Einsparpotenzial durch ein Smart Meter-basiertes Energiemanagement heben. Damit als Hauptbestandteil wurden mit der EnWG-Novelle 2011 erste Weichen für ein Smart Grid gestellt. Seitdem setzt der Gesetzgeber auf „Messsysteme“ statt auf „Messeinrichtungen“ wie noch im EnWG 2008. Erstere bieten weiterreichende Kommunikationsmöglichkeiten sowohl innerhalb des Hausnetzes als auch mit anderen Marktteilnehmern. Darüber hinaus wurde die Einbaupflicht auf neue PV-Anlagen oder BHKWe mit mehr als 7 kW erweitert.
Die normierten Einbaupflichten entfalten noch keine Wirkung, weil wichtige Konkretisierungen verschoben wurden; weiterhin nicht erfasst werden Bestandsgebäude; jedoch kann die Einbaupflicht auch für sie auf dem Verodnungsweg erweitert werden. Laut EU-Kommission sollen 80 Prozent aller Haushalte bis 2020 über Smart Meter verfügen.
Aktuelle Diskussion
Die Ergebnisse und Empfehlungen der Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler (NA) seien Grundlage der aktuellen politischen Diskussion, so die Autoren. Mit der kommenden EnWG-Novelle und dem „Verordnungspaket Intelligente Netze“ solle der Rechtsrahmen für den Smart Meter-Rollout gesetzt werden. Die KNA komme zwar zu dem Ergebnis, dass ein sofortiger flächendeckender Rollout nicht wirtschaftlich sei – weder EU-Plämem noch nach geltender deutscher Rechtslage. Dennoch empfehlen die KNA-Autoren im Ergebnis eine flächendeckende Einführung; ein neues Einsatzgebiet für Smart Meter führt ihnen zufolge zu dem für einen Massenrollout erforderlichen positiven Gesamtergebnis. Sie sollen zusätzlich zum Energiemanagement in Haushalten nun auch bei kleinen Erzeugungsanlagen sowie steuerbaren Verbrauchseinrichtungen („Prosumer-Anlagen“) dazu eingesetzt werden, Stromnetzbetreibern in kritischen Netzsituationen eine Fern-Regelung dieser Anlagen zu ermöglichen (sogenanntes Last- und Einspeisemanagement – Last- und EinsMan).
Netzausbaubedarf reduzieren
Smart Meter sollen also neben dem Messen auch zum Abregeln eingesetzt werden. Die KNA empfiehlt eine Einbaupflicht für alle PV-Anlagen und BHKW ab 0,25 kW (zwecks EinsMan) sowie für alle Wärmepumpen und Elektromobile (zwecks Lastmanagement), und zwar auch für Bestandsanlagen. Dadurch soll der Netzausbaubedarf erheblich reduziert werden können. Für Bestandsgebäude soll weiterhin ein Verbrauch von mehr als 6.000 kWh die Einbaupflicht auslösen. Zur Finanzierung des Rollouts wird vorgeschlagen, dass jeder Haushalt jährlich acht Euro „Systemkostenbeitrag“ zahlen soll, bei (Pflicht-)Einbau einer Messeinrichtung 55 €/a und eines Messsystems 72 €/a.
„>Nach der KNA wurden in diesem Jahr weitere Studien veröffentlicht. Die dena-Smart-Meter-Studie baut auf der KNA auf und analysiert tiefergehend die Kosten, den Nutzen und den regulatorischen Rahmen für die Einführung von Smart Metern aus Sicht der Verteilnetzbetreiber. Die Studie Moderne Verteilernetze im Auftrag des BMWi analysiert den Nutzen von Smart Meter-basierten Last- und EinsMans zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs. Das BMWi hat im am 31.10.2014 veröffentlichten Grünbuch zum Strommarkt einige Empfehlungen aus dieser Studie übernommen.
Folgt: Kritik aus Verbrauchersicht