Verarmung der Artenvielfalt droht
Vielerorts sind die Stickstoffeinträge aus der Luft zu hoch und schädigen naturnahe Ökosysteme. Beispiel Schweiz: Hier sind zu zwei Dritteln landwirtschaftliche Ammoniak-Emissionen für das Problem verantwortlich, zu einem Drittel Stickoxid-Emissionen aus Motoren. Während die Verkehrsemissionen stark rückläufig sind, gibt es bei der Landwirtschaft noch großen Handlungsbedarf. Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) hat untersucht, wie der Vollzug von Minderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft unterstützt werden kann.
Übermäßige Belastungen mit stickstoffhaltigen Luftschadstoffen bewirken in vielen naturnahen Ökosystemen eine Überdüngung (Eutrophierung) und tragen zur Versauerung der Böden bei. Zu den empfindlichen Ökosystemen gehören beispielsweise Wälder, artenreiche Wiesen, Hochmoore, Flachmoore und Heidelandschaften. Eutrophierung und Versauerung haben vielfältige Auswirkungen bis hin zur Verarmung der Artenvielfalt.
Die EKL hat den Bericht „Ammoniak-Immissionen und Stickstoffeinträge – Abklärungen der EKL zur Beurteilung der Übermässigkeit“ erarbeitet. Er befasst sich mit der Frage, wie die Kantone beim Vollzug von Maßnahmen zur Minderung insbesondere der landwirtschaftlichen Ammoniak-Emissionen unterstützt werden können.
[note Deutschland: Die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon gefährdeten auch 2014 die Gesundheit der Menschen. Das belegen vorläufige Auswertungen des Umweltbundesamtes (UBA) von mehr als 500 Messstationen. Besonders kritisch: Stickstoffdioxid vor allem aus KFZ-Abgasen entwickelt sich zum Schadstoff Nummer eins – erneut lagen an mehr als der Hälfte der Messstationen an stark befahrenen Straßen die Jahresmittelwerte über dem Grenzwert von 40 µg/m³.]
Vorerst kein Grenzwert empfohlen
Aufgrund ihrer Abklärungen empfiehlt die EKL, zurzeit auf einen Immissionsgrenzwert für Ammoniak in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) zu verzichten. Hingegen soll in der LRV explizit auf die Möglichkeit hingewiesen werden, die Critical Loads für Stickstoff als Beurteilungskriterien heranzuziehen, in begründeten Einzelfällen auch die Critical Levels für Ammoniak. Diese international anerkannten Beurteilungswerte entsprechen den Kriterien des schweizerischen Umweltschutzgesetzes und sind von ihrer Bedeutung her gleichwertig mit Immissionsgrenzwerten.
Vollzugsbehörden müssen emissionsmindernde Maßnahmen bei der Landwirtschaft anordnen
Es ist wichtig, dass die Vollzugsbehörden emissionsmindernde Maßnahmen bei der Landwirtschaft anordnen. Der Stand der Technik würde eine wesentliche Verminderung der Ammoniak-Emissionen erlauben. Bei den Stickoxiden aus Verkehr und Verbrennungsprozessen sind schon bedeutende Reduktionen erfolgt und weitere Maßsnahmen eingeleitet. Angaben zum Stand der Technik in der Landwirtschaft finden sich in den Vollzugshilfen, die vom Bundesamt für Umwelt gemeinsam mit dem Bundesamt für Landwirtschaft herausgegeben wurden, aber auch im internationalen Leitfaden über Techniken zur Vermeidung und Verminderung von Ammoniak-Emissionen, der vom Exekutivorgan der Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (UNECE) verabschiedet wurde.
[note Begriffserklärungen
Immissionsgrenzwerte sind Grenzwerte für die Konzentration eines Luftschadstoffs oder für dessen Eintrag in die Umwelt, beispielsweise in den Boden. Immissionsgrenzwerte werden in der schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung so festgesetzt, dass Immissionen unterhalb des Grenzwertes Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensräume und Lebensgemeinschaften nicht gefährden.
Critical Levels und Critical Loads sind die Bezeichnungen für Belastungsgrenzwerte, die von der UNECE wirkungsorientiert festgelegt werden. Sie sind von ihrer Bedeutung her den schweizerischen Immissionsgrenzwerten gleichwertig. Critical Levels sind kritische Belastungsgrenzen für Luftschadstoffkonzentrationen, Critical Loads für Luftschadstoffeinträge, beispielsweise in ein Ökosystem.]
->Quellen und weitere Informationen: