PV-Anlagen abschalten noch teurer
Energy Brainpool untersuchte den möglichen Einfluss auf den Strommarkt und die voraussichtlichen Kosten der partiellen Sonnenfinsternis am 20.03.2015. Von ca. 9:30 bis 12:00 Uhr werden im deutschlandweiten Mittel bis zu 73 Prozent der Sonne durch den Mond bedeckt sein – mit deutlichen Auswirkungen auf den Strommarkt.
Am Freitag, dem 20.03.2015 werden bei der partiellen Sonnenfinsternis von ca. 9:30 bis 12:00 Uhr1 im deutschlandweiten Mittel bis zu 73 Prozent der Sonne vom Mond bedeckt sein – mit deutlichen Auswirkungen auf den Strommarkt. Mögliches Resultat im Falle eines unbewölkten Tages sind volkswirtschaftliche Mehrkosten von 3,39 Mio. Euro. Würde man einen Teil der deutschen PV-Anlagen abschalten, um die Effekte zu mindern, so ergäben sich durch die zusätzliche Kompensation (Entschädigungspflicht nach § 14 EEG) für die Anlagenbetreiber Mehrkosten von insgesamt 9,95 Mio. Euro.
Die Mehrkosten für die Volkswirtschaft berechnen sich einerseits durch einen höheren Strompreis an der Strombörse während der Sonnenfinsternis: normalerweise verdrängt günstiger Photovoltaikstrom teureren Strom aus konventionellen Kraftwerken. Während der Sonnenfinsternis müssen aber diejenigen Kraftwerke laufen, die flexibel die „Delle“ in der solaren Erzeugung ausgleichen können – mit preissteigendem Effekt. Andererseits ergeben sich Mehrkosten durch die Maßnahmen, die die Übertragungsnetzbetreiber zusätzlich ergreifen müssen, insbesondere durch die Beschaffung zusätzlicher Regelleistung.
Der Einfluss der Sonnenfinsternis auf die Solarstromerzeugung selbst ist in Abbildung 1 dargestellt: Der starke Leistungsanstieg von 18 GW von 10:30 bis 12:00 Uhr bei sonnigem Wetter dürfte besonders herausfordernd für die Übertragungsnetzbetreiber werden. Da an der Strombörse Stundenprodukte (Day-Ahead-Markt) und Viertelstundenprodukte (Intraday-Markt) gehandelt werden, sind die entsprechenden Mittelwerte aufgetragen — sie finden Einfluss in die fundamentale Energiemarktsimulation der Strompreise, die der Untersuchung zugrunde liegt.
Die volkswirtschaftlichen Mehrkosten aus Abbildung 2, die durch die Sonnenfinsternis anfallen, können in 3 Kategorien unterteilt werden:
- Einerseits steigen aufgrund der geringeren Solarmengen die Strompreise am Großhandelsmarkt und führen damit zu einer Erhöhung des Tages-Base um rund 1,40 EUR/MWh.
- Weiterhin sind die Regelleistungspreise der Primär- und Sekundärregellesitung deutlich über dem Niveau der Vorwochen und spiegeln damit die Risiken und ggf. Strategien der Anbieter wider, die durch die Sonnenfinsternis verursacht werden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben zudem mitgeteilt, bei sonnigem Wetter zusätzliche Minutenreserve auszuschreiben. Die für diese Mengen anfallenden Leistungspreise gehen zusätzlich in die Kostenbetrachtung ein.
- Im Falle einer Abschaltung besteht für die Anlagenbetreiber der Solaranlagen ein Vergütungsanspruch für den potenziell erzeugten Strom. Die Kosten im EEG-Fördersystem fallen damit an, ohne dass dem eine Leistung in Form einer Stromlieferung gegenüber steht.
[1] Die genauen Uhrzeiten und der Bedeckungsgrad sind Standortabhängig, in Berlin beginnt die Sonnenfinsternis um 9:38 Uhr, der maximale Bedeckungsgrad von 74 Prozent wird um 10:48 Uhr erreicht, um 11:58 Uhr endet die Sonnenfinsternis.
[2] Datenquelle: Weniger et al. (2014): Einfluss der Sonnenfinsternis im März 2015 auf die Solarstromerzeugung in Deutschland. S. 34