Schacht Konrad schnell in Betrieb nehmen

BMUB-Staatssekretär Flasbarth besucht Salzgitter und die Schachtanlage

Das Bundesumweltministerium hält am Endlager Schacht Konrad fest. Die Anlage müsse so schnell wie möglich errichtet und in Betrieb genommen werden, sagte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth am 26.03.2015 bei einem Besuch in Salzgitter. Zugleich wies Flasbarth darauf hin, dass eine Entscheidung für eine mögliche Kapazitätserweiterung des Endlagers bisher völlig offen, aber auch nicht ausgeschlossen sei. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es nicht sinnvoll, darüber zu entscheiden. Bei einer Befahrung des Schachts informierte sich Flasbarth über den Stand der Arbeiten in der Anlage.

Das frühere Erzbergwerk Schacht Konrad ist für die Endlagerung von 303.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktiver Abfallgebinde genehmigt. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig. Nach den derzeitigen Planungen wird Konrad im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.

Staatssekretär Flasbarth: „Das Endlager Schacht Konrad ist im Rahmen des nationalen Entsorgungskonzepts von zentraler Bedeutung. Deshalb halten wir am Endlager Konrad nicht nur fest, sondern treiben die Inbetriebnahme unter strikter Berücksichtigung des Primats der Sicherheit mit Hochdruck voran.“ Forderungen, das genehmigte Konzept für das Endlager zu ändern, erteilte Flasbarth eine Absage. Das Bundesumweltministerium halte an dem Konzept für eine wartungsfreie, sichere und zeitlich unbefristete Endlagerung des schwach- und mittelaktiven Atommülls ohne Vorkehrungen zur Rückholung fest, betonte Flasbarth. Der Staatssekretär: „Im Planfeststellungsverfahren wurde die Sicherheit nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nachgewiesen. Das BfS führt parallel zur Errichtung erneute Prüfungen durch, um etwaige Abweichungen vom derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik zu identifizieren und dies beim weiteren Bau und Betrieb des Endlagers zu berücksichtigen.“

Flasbarth stellte klar, dass im Rahmen der weiteren Planungen für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen geprüft wird, ob eine Einlagerung weiterer Abfälle über den bisherigen Planfeststellungsbeschluss hinaus in Betracht kommt. Dabei geht es um den Atommüll, der aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden soll. Dieses Volumen, das endgelagert werden muss, wird derzeit auf 175.000 bis 220.000 Kubikmeter geschätzt. Zudem könnten 100.000 Kubikmeter Abfälle aus der Urananreicherungsanlage in Gronau anfallen. Dabei handelt es sich um abgereichertes Uran, das künftig ggf. nicht mehr verwertet werden kann und als radioaktiver Abfall deklariert wird. Als Alternative zur Einlagerung dieser Abfälle im Schacht Konrad kommt auch eine Endlagerung am Standort des zukünftigen Endlagers für insbesondere hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle in Frage.

Flasbarth: „Wir haben mit dem Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms eine ehrliche Bestandsaufnahme der in Deutschland voraussichtlich endzulagernden radioaktiven Abfälle vorgelegt. Die Abfälle aus der Asse und ggf. aus Gronau sind dabei vorsorglich in die Bilanz aufgenommen worden. Ich halte es für falsch, so zu tun, als ob Schacht Konrad die einzige Lösung für die Endlagerung dieser Abfälle sei. Aber ebenso falsch wäre es, den Schacht als eine Option von vornherein auszuschließen. Die Alternative zu Konrad ist, dass der Standort für das neue Endlager für insbesondere hochradioaktiven Atommüll so ausgewählt wird, dass er auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aufnehmen kann.

In welches Endlager weitere Abfälle dann tatsächlich eingelagert werden sollen, hängt von verschiedenen Faktoren, z. B. von den Eigenschaften des radioaktiven Abfalls, dem Endlagerkonzept und dem Endlagerstandort ab. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, eine abschließende Entscheidung über die Entsorgung der Abfälle aus der Asse und ggf. aus Gronau zu treffen.“

Der Staatssekretär äußerte Verständnis für die Sorgen in der Bevölkerung vor Ort, dass eine Erweiterung der Kapazitäten von Konrad zusätzliche Belastungen für die Region bringen könne. Flasbarth sicherte zu, dass für den Fall eines neuen Planfeststellungsverfahrens unverändert eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gewährleistet sei.

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