Bundestagsrede zur Gesetzes-Einbringung
Am 07.05.2015 brachte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks für de Bundesregierung im Deutschen Bundestag in Berlin mit einer Rede den Gesetzesentwurf zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie ein. Solarify dokumentiert den Wortlaut und hat Zwischentitel eingefügt.
„Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Lassen Sie mich abweichend von der Tagesordnung kurz auf die erfolgreiche Trilog-Verabredung eingehen, die vorgestern Abend in Brüssel zur Reform des europäischen Emissionshandels getroffen worden ist. Wenngleich es nicht unmittelbar zu unseren Tagesordnungspunkten gehört, so hängt es doch zusammen, nämlich in der Frage der Energienutzung und unserer zukünftigen Energiepolitik. Ich kann es nur als großen Er-folg der Bundesregierung insgesamt bezeichnen, dass es uns gelungen ist, die entsprechenden Regelungen so auf die Schiene zu setzen, dass sie, beginnend mit dem Jahr 2019, positiv wirken werden und wir damit den Emissionshandel wieder auf eine vernünftige Grundlage stellen, sodass er seine Wirkung erzielen kann.
„Wir brauchen keine neuen fossilen Energiequellen.“
Auch vor dem Hintergrund dieser Debatte kann man in diesem Zusammenhang sagen: Wir brauchen keine neuen fossilen Energiequellen. Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Weil wir es uns nicht so leicht machen wie Sie, Herr Krischer, werde ich Ihnen jetzt begründen, warum wir Ihnen gleichwohl einen Gesetzesvorschlag vorlegen – genau genommen ist es ein Gesetzespaket, also mehrere Vorschläge –, mit dem das Fracking in Deutschland geregelt werden soll und mit dem dem Fracking in Deutschland sehr enge Grenzen gesetzt werden sollen. Das haben wir nämlich bisher nicht. Wir nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Unsere erste Priorität ist selbstverständlich der Schutz des Trinkwassers und damit der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
„Für weiter gehende Vorschläge offen“
Es handelt sich hier um eine offene Debatte – das werden wir heute in der Debatte mitbekommen –, in der auch in den verschiedenen Fraktionen durchaus unterschiedliche Positionen deutlich werden. Ich will Ihnen sagen – das ist sowieso das Recht des Deutschen Bundestages –: Ich bin sehr offen für weiter gehende Vorschläge, die meinen Intentionen noch mehr entsprechen und die gleichwohl Rechtssicherheit nicht vermissen lassen. Deswegen bin ich gespannt auf die Debatte, mit der wir es zu tun haben, die heute im Deutschen Bundestag eingeleitet wird und die wir dann vor der Sommerpause gemeinsam beenden werden.
Es ist selbstverständlich klar, dass das Parlament seinen Einfluss wahrnimmt. Das zeigt, dass wir alle gemeinsam die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Deshalb bitte ich darum, dass wir im parlamentarischen Verfahren eine ehrliche Debatte führen, eine Diskussion mit offenem Visier. Wie gesagt: Für weiter gehende Vorschläge bin ich selbstverständlich offen.
Gestatten Sie mir, zur Einbringung des Gesetzentwurfs auf einige Punkte hinzuweisen. Wir beenden nach vielen Jahren einen Zustand, in dem das Fracking auf einer unzureichenden rechtlichen Grundlage steht. Wir führen sehr strenge Regeln ein, wo bislang keine klaren Regeln gegolten haben. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir ermöglichen eben nichts, was bislang verboten gewesen wäre, sondern im Gegenteil: Wir verbieten vieles, was bislang nicht rechtssicher verboten werden konnte.