BMWi mit Eckpunkten für EEG 2017
„Erneuerbare Energien sind heute ein zentraler Pfeiler unserer Energieversorgung. Sie sollen sich mehr und mehr im Wettbewerb behaupten und ihr weiterer Zubau soll planbarer erfolgen“, so das BMWi am 31.07.2015 zur Veröffentlichung von Vorschlägen für die künftige Förderung der Erneuerbaren Energien auf seiner Webseite. Ab 2017 will die Bundesregierung die Fördersätze nach dem EEG über Ausschreibungen ermitteln. (Solarify berichtete) Hier die Dokumentation der Eckpunkte im Einzelnen.
Mehr Wettbewerb statt fester Fördersätze:
Ausschreibungen bestimmen Förderhöhe
Die Bei der zukünftigen Förderung der erneuerbaren Energien soll daher ein neuer Weg beschritten werden: Weg von festen Fördersätzen – hin zu wettbewerblichen Ausschreibungen der Förderung.
[note Das Eckpunktepapier enthält ein Gesamtkonzept, wie ab 2017 die Höhe der Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren zwischen den Anlagenbetreibern ermittelt werden sollen. Dabei konzentriert es sich auf die Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des EEG 2014 leisten sollen, nämlich Windenergie an Land, Windenergie auf See und solare Strahlungsenergie.]
Um den Ausbau des grünen Stroms planbarer und kostengünstiger zu gestalten, sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) vor, dass ab 2017 die Fördersätze für Erneuerbare-Energien-Anlagen in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren zwischen den Anlagenbetreibern ermittelt werden. Was in einer Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen derzeit getestet wird, soll auch bei anderen grünen Technologien wie Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie zur Regel werden.
Mit der Ausschreibung der Förderung sollen drei Ziele erreicht werden:
- Bessere Planbarkeit: Die Ausbaukorridore für erneuerbare Energien gemäß dem EEG 2014 sollen eingehalten werden. Durch die Ausschreibungen soll der zukünftige Ausbau effektiv gesteuert werden.
- Mehr Wettbewerb: Die Ausschreibungen sollen den Wettbewerb zwischen Anlagenbetreibern fördern – auf diese Weise werden die Kosten des Fördersystems gering gehalten. Das Grundprinzip hierbei: Erneuerbarer Strom soll nur in der Höhe vergütet werden, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist.
- Hohe Vielfalt: Von großen Firmen bis zu kleinen Genossenschaften – die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern soll erhalten bleiben. Denn gerade kleine und mittlere Unternehmen erweisen sich häufig als besonders innovativ.
Eckpunkte für Ausschreibungen vorgelegt
Mit dem Eckpunktepapier „Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen“ hat das BMWi am 31. Juli 2015 ein Gesamtkonzept vorgelegt, mit dem die groben Linien der Ausschreibungen umschrieben werden. Dabei konzentriert es sich auf die Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des EEG 2014 leisten sollen, nämlich Windenergie an Land, Windenergie auf See und solare Strahlungsenergie. Und jede Technologie wird individuell berücksichtigt: Denn ein Ausschreibungssystem für die großen Windparks auf See muss anders aussehen als für PVanlagen auf Gebäuden.
Die Eckpunkte beruhen teilweise auf den Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichts, der von Ecofys, Fraunhofer ISI, Consentec, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und den Rechtsanwaltskanzleien Görg sowie BBG und Partner erarbeitet wurde.