Bundesregierung: „Gute Beteiligung“
In der ersten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen ist das Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt (MW) vierfach überzeichnet worden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5556) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5338). Insofern könne von einer breiten Beteiligung gesprochen werden, heißt es in der Antwort. (hib/MIK)
In einer Vorbemerkung zu ihrer Anfrage kritisieren die Grünen: „In der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die am 15. April 2015 endete, bekam kein Bürgerenergieprojekt einen Zuschlag. Die durchschnittliche ermittelte Förderhöhe liegt bei 9,17 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und damit höher als die bisherige feste Einspeisevergütung von 9,02 Cent pro kWh. Die drei Ziele von Ausschreibungen lauten Kosteneffizienz, Akteursvielfalt und Ausbaumengenziele. Die zwei ersten Ziele sind mit der ersten Ausschreibungsrunde klar verfehlt, denn Akteursvielfalt meinte bislang, dass Bürgerenergieprojekte zum Zuge kommen, Kosteneffizienz meinte bislang, dass die Förderhöhe geringer ausfallen würde – beides war nicht der Fall.“
Auf die Frage, wie die Bundesregierung ihre Einschätzung begründe, dass die „breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“ bei der Umstellung auf Ausschreibungen erhalten geblieben sei, antwortet die Regierung: „In der ersten Ausschreibungsrunde wurde das Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt (MW) vierfach überzeichnet. Insgesamt wurden 170 Gebote mit einem Volumen von 715 MW abgegeben. Die Bieterstruktur, die diesen Geboten zugrunde lag, war von einer großen Vielfalt gekennzeichnet. Es haben sowohl natürliche Personen als auch diverse verschiedene juristische Personen, von Genossenschaften bis hin zu Aktiengesellschaften, Gebote abgegeben. Insofern kann von einer breiten Beteiligung gesprochen werden.“
->Quelle: bundestag.de