Nicht nur Lobbyisten-Lärm
Die Energiewende ist beschlossen, aber …ein Bremsklotz beim Ausbau erneuerbarer Energien ist paradoxerweise das Umweltrecht selbst: Windenergie- und Wasserkraftanlagen scheitern nicht selten an den strengen Vorgaben von Gewässer-, Habitat- und Artenschutz. Dabei stehen Ausnahmeklauseln zur Verfügung, meint Thorsten Attendorn – man müsste sie nur nutzen. …Soll die Wende tatsächlich gelingen, müssen deutlich mehr Wind- und Wasserkraftanlagen zugelassen und gebaut werden, und zwar in kürzerer Zeit. Gegenwärtig erlebt man allerdings die in der Industriegeschichte größte Renaissance der besonders CO²-schädlichen Kohlenutzung.
Fragt man nach den Gründen, so wird neben dem fehlenden oder als unzureichend betrachteten Gesamtkonzept für die Energiewende auch auf die Investitionsbedingungen, deren Finanzierung, Planbarkeit und Sicherheit hingewiesen. Kein bloßes Lobbyisten-Gelärme scheint es zu sein, wenn beanstandet wird, dass die zuständigen Behörden die umweltrechtlichen Regelungen des Gewässer- und Naturschutzes so auslegen, dass eine zügige Zulassung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung nicht möglich ist, im Einzelfall sogar ganz verhindert wird. In der Tat spitzt sich durch die Energiewende ein schon vorher vorhandener „ökologischer Binnenkonflikt“ zu: Wasser- und Naturschutzrecht dienen dem Schutz der Gewässerökologie, der bedrohten Arten und geschützter Lebensräume (Habitate). … Auf dieses Schutzregime stößt nun die Energiewende. – Thorsten Attendorn in Legal Tribune und mehr… – 10.07.2012