Verlängerungen unklar
20 Jahre gelten derzeit als Lebenszeit für einen Windgenerator, dann ist er Schrott. Einerseits läuft die WWG-Förderung aus, andererseits ist ihre Betriebsdauer als Bauwerke nach der geltenden Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) auf zwei Jahrzehnte begrenzt. Nur mit einem Gutachten könnten sie weiter laufen. Angela Schmid auf Wiwo Green.
Allerdings gibt es heute weit leistungsstärkere Anlagen. Deshalb werden die Wind-Opas oft abgebaut und auf dem Second-Life-Markt in die GUS-Staaten, nach Polen oder Afrika verscherbelt.
Dabei könnte sich vor allem an windreichen Standorten der Weiterbetrieb lohnen. Doch fehlen weitgehend Erfahrungen damit. Denn es gibt zwar Richtlinien vom DIBt, aber die Ämter tappen oft im Dunkeln, denn sie wissen nicht genau, was für den Weiterbetrieb nachgewiesen werden muss. Erst eine Handvoll alter Spargel hat der TÜV als eine von wenigen Institutionen, die das Gutachten ausstellen dürfen, bisher überprüft. Doch der Markt ist im Kommen. Denn mehr als 25.000 Windräder stehen in Deutschland…
->Quelle und ganzer Artikel: wiwo.de/altes-eisen