BEE: Strompreis bleibt stabil

EEG-Umlage 2016: stabil bis leicht steigend – Mittelwert der Prognose bei 6,39 Cent

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) wagt eine Prophezeiung und erwartet für 2016, dass die EEG-Umlage in einer ungefähren Höhe von 6,2 bis 6,5 Cent stabil bleiben oder leicht steigen wird. Der Mittelwert liege bei 6,39 Cent. Steigende Strompreise für private Verbraucher wären indes nicht zu rechtfertigen. „Der Srompreis kann 2016 auch dann stabil bleiben, falls die EEG-Umlage leicht steigt“, sagt BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. „Die seit Jahren sinkenden Strompreise an der Börse halten die Preiswaage für die Haushaltskunden im Gleichgewicht“.

Fallende Börsenstrompreise erhöhen einerseits die EEG-Umlage, andererseits verbilligen sie den Einkaufspreis der Vertriebe und ermöglichen daher Preissenkungen. Mit etwas Zeitverzögerung sind die Preisenkungen an den Großhandelsmärkten nun auch in den mehrjährigen Vertriebskalkulationen der Stromversorger angekommen und schaffen so den Spielraum.

Selbst bei einer leichten Erhöhung könnten die niedrigen Vertreibspreise somit sogar zu einer leichten Absenkung der Haushaltspreise führen, ergaben Berechnungen des BEE. Industrielle Abnehmer profitieren ohnehin von den niedrigen Stromeinkaufspreisen oder sind, wie die stromintensiven Unternehmen, von der EEG-Umlage befreit. Die Befreiungen, die sogenannten Industrieprivilegien, beeinflussen zusammen mit den fallenden Börsenstrompreisen am stärksten die Höhe der EEG-Umlage. Während die Industrieprivilegien im kommenden Jahr auf dem gleichen Niveau bleiben dürften wie 2015, sinkt der Börsenstrompreis weiterhin und wird auf unter 3 Cent fallen. Der BEE erwartet, dass sich dieser Trend, obwohl bereits ein sehr niedriges Preisniveau erreicht ist, noch fortsetzen wird.

Des weiteren sind 2015 Jahr einige Offshore-Windparks in Betrieb gegangen. Der nach einigen Verzögerungen nun konzentrierte Neubau sei temporär auch bei der EEG-Umlage bemerkbar, so Falk. „Ab 2020 rechnen wir damit, dass die Kosten für neu installierte Offshore-Windkraftanlagen um bis zu 30 Prozent zurückgehen.“

Die Entlastung der stromintensiven Unternehmen wird durch die Besondere Ausgleichsregelung des EEG bestimmt. Die Regelung wurde auf Wunsch der Bundesregierung zum Schutz der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eingeführt. Die begünstigten Unternehmen zahlen je nach Stromverbrauch und -intensität eine geringere EEG-Umlage. Mitfinanziert werden die zusätzlichen Kosten von Privatkunden sowie vom Handel und Gewerbe. Wurden im Jahr 2006 noch rund 282 Unternehmen (70 TWh Stromverbrauch) mit insgesamt rund 410 Millionen Euro begünstigt, erhöhte sich die Zahl dieser Unternehmen im Jahr 2015 auf mehr als 2.200 Unternehmen (110 TWh Stromverbrauch), deren Begünstigung auf rund 5 Milliarden Euro.

Die niedrigen Börsenpreise sind – anders als häufig dargestellt – für viele Unternehmen von Vorteil. Die Industrie profitiert direkt von den niedrigeren Kosten beim Stromeinkauf, da sie an den sogenannten Spotmärkten einkaufen. Im Gegensatz dazu hat es vor allem für Haushaltskunden in der Grundversorgung einige Jahre gedauert, bis die günstigeren Preise bei ihnen ankamen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Basis seiner Schätzungen und Stichproben in diesem Jahr bekanntgegeben, Strom für Haushalte sei durchschnittlich 0,3 Cent pro Kilowattstunde billiger geworden. Ökostromanbieter haben überwiegend niedrigere Tarife.

In ihrer Funktion, die Differenz zwischen der durch das EEG geregelten Vergütung für den Anlagenbetreiber und dem an der Börse erzielten Preis auszugleichen, bewirkt ein niedriger Börsenstrompreis einen Anstieg der EEG-Umlage. Dieser Effekt wird noch durch den Preisverfall für CO2-Zertifikate sowie einen Rückgang der Stromnachfrage verstärkt. Denn auch diese Entwicklungen wirken an der Strombörse preissenkend.]

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