Einspeisevergütung für PV-Anlagen wird nicht abgesenkt
Die Bundesnetzagentur hat am 30.09.2015 bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 01.12.2015 nicht gekürzt werden. Die Einspeisevergütung bleibt z.B. für vor dem 01.09.2015 ans Netz gegangene Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen bis 10 MWp und Anlagen auf Freiflächen bis bei 10 MWp 8,91 ct/kWh.
„Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit 1.437 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Als Folge stagnieren die Vergütungssätze zum ersten Mal überhaupt“, sagte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.
[note Die Fördersätze für Strom aus PV-Anlagen müssen nach den Regeln des EEG monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Bewegt er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.]
Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die Zubauzahlen der Monate September 2014 bis August 2015 berücksichtigt worden. In diesen Zahlen sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen, enthalten.
In den vergangenen drei Monaten ist die Anzahl der verspäteten Meldungen von PV-Anlagen, die zu Jahresbeginn stark angestiegen war, wieder deutlich gesunken. Franke hierzu: „In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Verzögerungen bei der Meldung zu erheblichen finanziellen Einbußen bei betroffenen Anlagenbetreibern führen können; im eigenen Interesse sollte jeder Anlagenbetreiber prüfen, ob er seine Anlage im PV-Meldeportal registriert und eine ASO-Nummer von der Bundesnetzagentur erhalten hat.“
Die im Anlagenregister erfassten Meldungen ergaben folgende Daten: Für den Zeitraum August 2014 bis August 2015 betrug der Zubau der Windenergie an Land 3.666 MW netto. Es wurden 3.943 MW neu installierter Windenergieleistung an Land in Betrieb genommen und 277 MW endgültig stillgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden Biomasseanlagen mit einer Leistung von insgesamt 71 MW neu in Betrieb genommen. Für die Flexibilitätsprämie von Biomasse-Bestandsanlagen ist ein ‚Deckel‘ mit einer Obergrenze von insgesamt 1.350 Megawatt zusätzlich installierter Leistung vorgesehen. Bis Ende Mai 2015 betrug der hierauf anrechenbare Zubau rund 60 MW.
[note Die Einspeisevergütung beträgt demnach für Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen bis 10 MWp und Anlagen auf Freiflächen (bei einer Inbetriebnahme vor dem 01.09.2015) bis 10 MWp bei 8,91 ct/kWh.]
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