ISI-Prognose der EEG-Umlage 2016
Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI prognostiziert in einer Studie die Entwicklung des bundesweiten Letztverbrauchs für den Zeitraum von 2016 bis 2020. Die Untersuchung im Auftrag der deutschen Übertragungsnetzbetreiber analysierte darüber hinaus die EEG-Umlagezahlungen zur Refinanzierung des Ausbaus regenerativer Energien. Zentrale Erkenntnis: der Letztverbrauch wird von etwa 463 TWh (2014) bis 2016 auf etwa 460 TWh absinken (2020: rund 446 TWh), wobei der nicht-privilegierte Anteil, auf den die volle EEG-Umlage entrichtet werden muss, auf etwa 356 TWh absinkt.
Der Rückgang des Letztverbrauchs fällt wegen steigender Eigenversorgung geringfügig stärker als der Nettostrombedarf aus. Der Nettostrombedarf betrug 2014 in etwa 513 TWh und fiel damit um etwa 15 TWh geringer aus als 2013. Im Referenzszenario sinkt der Nettostrombedarf von etwa 512 TWh 2016 auf etwa 506 TWh 2020. Dabei nimmt der Nettostrombedarf in den Sektoren Haushalte und Industrie ab, im GHD-(Gewerbe, Handel, Dienstleistungen)- und Verkehrssektor jedoch zu.
In der Studie „Mittelfristprognose zur deutschlandweiten Stromabgabe an Letztverbraucher für die Kalenderjahre 2016 bis 2020“ ermittelte das Fraunhofer ISI für 2016 den Letztverbrauch, auf den die Kosten durch die Refinanzierung der Erneuerbaren Energien umgelegt werden. Rainer Elsland, Leiter der Studie am Fraunhofer ISI, führt den darin ermittelten rückläufigen Letztverbrauch auf ein Absinken des Nettostrombedarfs und den leichten Anstieg der Eigenversorgung zurück: „Für das Jahr 2016 prognostiziert unsere Untersuchung einen Rückgang des Nettostrombedarfs in Deutschland auf etwa 512 TWh, der insbesondere aus einer Effizienzsteigerung bei strombasierten Anwendungen und Prozessen resultiert. Auf der anderen Seite sehen wir einen Anstieg der Eigenversorgung auf etwa 52 TWh, beispielsweise durch die Installation von PV-Anlagen in privaten Haushalten“.
Der Letztverbrauch sinkt 2016 aufgrund dieser Entwicklungen laut Elsland gegenüber 2015 auf 460 TWh ab. Der privilegierte Letztverbrauch, für den nur eine reduzierte EEG-Umlage gezahlt werden muss, beläuft sich im kommenden Jahr auf 104 TWh. Daraus resultiert ein nicht-privilegierter Letztverbrauch von etwa 356 TWh, für den die EEG-Umlage in voller Höhe zu entrichten ist. Der Rückgang des voll umlagepflichtigen Letztverbrauchs-Anteils führt in Kombination mit einem weiteren Kostenanstieg für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu der Erhöhung der EEG-Umlage für 2016 auf 6,354 ct/kWh.
22,88 Milliarden Euro Umlagezahlungen der Letztverbraucher
Neben der Analyse des EEG-umlagepflichtigen Letztverbrauchs schätzt die Studie des Fraunhofer ISI zudem die damit einhergehenden Zahlungsströme. Die Umlagezahlungen der Letztverbraucher (privilegiert und nicht-privilegiert) tragen mit 22,88 Milliarden Euro zur Finanzierung der Erneuerbaren Energien bei.
Die EEG-Umlage finanziert die Differenz zwischen den Erlösen durch den Verkauf des EEG-finanzierten Stroms an der Börse und den Vergütungen des aus erneuerbaren Quellen erzeugten Stroms durch die Übertragungsnetzbetreiber und wird von den nicht- bzw. teil-privilegierten Stromendverbrauchern getragen. Welche Stromkunden nur eine begrenzte EEG-Umlage zahlen müssen, ist in der besonderen Ausgleichsregelung festgelegt. Die im Jahr 2014 durchgeführte EEG-Novellierung führte zu einer deutlich komplizierteren Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung, vor allem auch durch die Einführung verschiedener Sonder- und Härtefallregelungen. Die Letztverbrauchs-Prognose des Fraunhofer ISI wurde differenziert nach den verschiedenen Privilegierungs-Kategorien durchgeführt, um eine adäquate Berücksichtigung der unterschiedlich hohen EEG-Umlagesätze vornehmen zu können.
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