Gutachten der Monopolkommission
Die Monopolkommission schlägt in einem Sondergutachten vor, Ausschreibungen im Rahmen des EEG technologieneutral durchzuführen. In der (inzwischen von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten) Untersuchung mit dem Titel „Energie 2015 – Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende“ begrüßt sie die geplante Mengensteuerung über Ausschreibungen zwar…
Das aktuell geplante Ausschreibungsmodell bleibe aber hinter den unterstellten Wirkungen des Quotenmodells zurück – damit beharrt die Monopolkommission auf dem in ihrem letzten Gutachten vorgeschlagenen Quotenmodell nach schwedischem Vorbild – mit dem sie aber auf starken Widerspruch gestoßen war. Nach Ansicht der Monopolkommission sollten die geplanten Ausschreibungen deshalb um des Wettbewerbs unter den Erzeugungsanlagen willen technologieneutral sein. Dann würden genau die Anlagen den Zuschlag erhalten, die die gewünschte Leistung am kostengünstigsten erbringen könnten. „Welche Technologien sich durchsetzen, bestimmt der Markt“, heißt es weiter.
[note Im Webportal des pv magazine heißt es zum Gutachten: „Für Missstimmung sorgt …die Monopolkommission, die in einem Sondergutachten von der Bundesregierung die Einführung von technologieneutralen Ausschreibungen fordert.“]
Weiter spricht sich die Monopolkommission für die Einführung regionaler Strompreiskomponenten aus, das könnte den Netzausbau teilweise verzichtbar machen. Mit regionalen Preiskomponenten „könnte der Bedarf an Netzausbau potenziell dadurch reduziert werden, dass Erzeuger bei der Standortwahl für neue Kraftwerke den durch sie verursachten Netzausbau in ihren Netzausbau in ihren Entscheidungsprozess mit einbeziehen und Kraftwerke vermehrt in der Nähe von Lastzentren ansiedeln“, erwartet der Kommissionsbericht von dieser Maßnahme.
[note Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Ihre Gutachten werden veröffentlicht. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. (monopolkommission.de)]