Klimaschutz in die Verfassung

„Umsetzung des Verfassungsziels Klimaschutz muss ambitioniertes Klimaschutzgesetz regeln“

Auf ihrer Winter-Fraktionsklausur 2016 hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen. In der sogenannten Weimarer Erklärung heißt es: „Die Umsetzung des Verfassungsziels Klimaschutz muss ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz regeln, das bis 2050 jährliche Zielvorgaben für die Sektoren Stromerzeugung, Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft festlegt und mit konkreten Klimaschutzmaßnahmen versieht.“

Eine Stellungnahme von Hans-Josef Fell:

„Damit greift die Bundestagsfraktion diese lange diskutierte Forderung auf. Eine Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung ist längst überfällig, weil ohne Klimaschutz das Überleben der Menschheit gefährdet und deshalb der Verfassungsrang mehr als geboten ist. Zum anderen können aus einer Verankerung in der Verfassung wirklich wirksame Gesetze abgeleitet werden, was bis heute nur sehr mangelhaft gelungen ist. Zudem würden Handlungen, die das Klima schädigen, vor Gerichten ganz anders beurteilt, als ohne diese Verfassungsgrundlage.  Der Schutz des individuellen menschlichen Lebens ist zu Recht längst in der Verfassung verankert, der kollektive Schutz der Menschheit vor der Selbstauslöschung in der Erderwärmung aber nicht. Ein nicht länger hinnehmbares Defizit.

Bereits 2008 gab es in Bayern eine von Hans Arpke, Ernst Schrimpff und mir angestoßene Initiative mit dem Ziel, über ein Volksbegehren den Klimaschutz in die Bayerische Verfassung aufzunehmen. Der Verein Klimaschutz – Bayerns Zukunft e.V. hatte dazu ein Rechtsgutachten erstellen lasse. Diese Machbarkeitsstudie Verankerung des Klimaschutzes und des Vorranges der Erneuerbaren Energien in der Bayerischen Verfassung wurde von Prof. Dr. iur. Wolfang Kahl, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, erstellt.

Das Gutachten ist auch heute noch brandaktuell. Es zeigt die rechtliche Machbarkeit, z.B. mit dem EU Recht, auf, macht Formulierungsvorschläge für die Änderung der Verfassung und belegt die positiven Wirkungen, die sich für die Rechtsprechung ergeben. Das Gutachten verdeutlicht, dass wirksamer Klimaschutz mit den beiden Säulen Nullemissionen und Kohlenstoffsenken verwirklicht werden sollte. Dieses Gutachten kann und sollte eine Grundlage sein, den Klimaschutz auch in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.

Es wäre notwendig, dass sich in Deutschland wieder starke Initiativen in den Länderparlamenten, im Bundestag und der Zivilgesellschaft für den Verfassungsrang des Klimaschutzes entwickeln. Das Klimaabkommen in Paris hat die Notwendigkeit des Klimaschutzes aufgezeigt. Nun müssen auch endlich entsprechende Gesetzgebungen auf den Weg gebracht werden.“

->Quellen: