Kommentar: Ausschreibungen abschaffen, wenn sie gesetzte Ziele nicht erreichen
Am 22.01.2016 wurde der Referentenentwurf der Bundesregierung zur geplanten EEG-Reform bekannt. Die Novelle sieht vor, die Förderung neuer Ökostrom-Anlagen ab 2017 auf ein Ausschreibungssystem umzustellen. Betreiber neuer Wind- oder Solaranlagen erhalten dann keine feste EEG-Vergütung mehr, sondern müssen bei Auktionen mitbieten, um eine kostendeckende Förderung zu erhalten. Den vorliegenden Gesetzesentwurf will das Bundeskabinett noch im Frühjahr verabschieden. Ein Kommentar von Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy.
„Die in der EEG-Novelle vorgesehenen Ausschreibungen für die Förderung neuer Ökostrom-Anlagen machen die Energiewende ungerechter. Kleine Akteure wie Bürgergesellschaften und Genossenschaften werden im direkten Wettbewerb zu großen Konzernen und Projektierern benachteiligt, weil sie die Kosten und Risiken von Ausschreibungen nicht auf eine Vielzahl von Projekten verteilen können. Die Bundesregierung erklärt im vorliegenden Gesetzesentwurf zwar, die Vielfalt großer und kleiner Anbieter erhalten zu wollen, bleibt aber eine konkrete Antwort darauf schuldig, wie die Bürgerenergie im Ausschreibungssystem konkurrenzfähig bleiben soll.
Auch wenn bei aktuellen Pilotausschreibungen für große Solaranlagen einige wenige Genossenschaften einen Zuschlag erhalten haben, ist dies noch längst kein Beweis, dass das Ausschreibungssystem beim Ausbau der Windenergie an Land langfristig eine breite Akteurs-Vielfalt gewährleisten kann. Wir fordern deshalb, die ersten Ausschreibungsrunden genauestens zu evaluieren. Sollte sich herausstellen, dass das Ausschreibungssystem dazu beiträgt, Bürgerenergie-Akteure aus dem Markt zu drängen, so muss diese Reform unbedingt wieder rückgängig gemacht werden können.“
->Quelle: greenpeace-energy.de