Einstige Wunderenergie kümmert vor sich hin
„Steht Biogas vor dem Aus?“ fragte sorgenvoll das Münsteraner Wochenblatt für Landwirtschaft & Landleben anlässlich der 25. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas in Nürnberg. Keine unrealistische Befürchtung, denn neue Sicherheits- und Umweltauflagen fordern hohen Kapitaleinsatz; die Bedingungen des aktuellen EEG 2014 sind so schlecht, dass kaum noch Anlagen neugebaut oder erweitert werden und niemand weiß, wie es mit Anlagen weitergeht, die nach 20 Jahren Laufzeit keine EEG-Festvergütung mehr erhalten.
Biogasbranche braucht klare Perspektiven
„Wir brauchen jetzt ein Instrument, das uns hilft, alle Anforderungen zu meistern“: Verbindliche Regelungen im neuen EEG 2016 forderte denn auch Biogas-Präsident Horst Seide im Rahmen einer Pressekonferenz am 17.02.2016. Ein realistischer Ausbaupfad müsse Platz für Neu- und Bestandsanlagen bieten. Allerdings seien die bisherigen Erfolge im Technologie-Export in Gefahr. „Die bislang vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Verordnungsermächtigung würde keine Klarheit bringen und wichtige Entscheidungen auf die lange Bank schieben“, mahnte der Präsident. „Aber die Weichen werden jetzt gestellt.“
Denn all jene Anlagenbetreiber, die bereits kurz nach dem Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 ans Netz gegangen seien und in wenigen Jahren aus der EEG-Vergütung fielen, müssten jetzt festlegen, ob und wie sie weitermachten. Aufgrund verschiedener Umweltauflagen stehen wichtige Investitionsentscheidungen an. „Investitionen werden die Betreiber aber nur dann tätigen, wenn sie eine Perspektive haben“, betonte Seide. Niemand werde fünf- bis sechsstellige Summen in die Hand nehmen, wenn nicht gesichert ist, dass sich diese Investition auch lohnt.
Anlagenrückbau droht
„Ohne ein klares Bekenntnis zur Biomassenutzung würde kurz- bis mittelfristig nicht nur der Anlagenneubau stagnieren, sondern darüber hinaus ein Anlagenrückbau einsetzen“, prophezeite Seide. Daher fordere der Fachverband Biogas mit dem EEG 2016 klare und realistische Anschlussregelungen für Bestandsanlagen. Diese müssten einen „fairen Wettbewerb“ zulassen – zwischen bestehenden und neuen Anlagen, zwischen den verschiedenen Einsatzstoffen, zwischen kleinen und großen Anlagen mit Ausnahmen für sehr kleine und solche mit besonderem ökologischen Wert.
Dreh- und Angelpunkt für die Zukunft von Biogas im Strommarkt ist der künftig geplante Zubau. Die derzeit von der Regierung ins Auge gefasste Deckelung auf 100 MW brutto würde einen realen Bestandsabbau bedeuten, da die Anschlussvergütung für Bestandsanlagen einberechnet wird. Notwendig ist nach Auffassung des Fachverbandes aber ein moderater Zubau von 100 MW netto pro Jahr.
„Der Regierung muss es gelingen, die Biomasse im Bestand zu erhalten und eine Weiterentwicklung der Branche zu ermöglichen“, forderte auch der Vizepräsident des Fachverbandes Biogas, Hendrik Becker. „Nur wenn dies gelingt, können wir Arbeitsplätze bei den Firmen sichern und das Auslandsgeschäft stabilisieren. Andernfalls verlieren die deutschen Unternehmen Ihre gute Ausgangsposition im Export von Technologie.“