BEE: „lückenhaft“ – VKU: „nicht zukunftsfähig“
„Das neue Strommarktgesetz muss die Hindernisse für den verstärkten Einsatz von Speichern beseitigen“, fordert BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Und VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche sagte in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses, das vorliegende Strommarktgesetz biete „keinen ganzheitlichen und marktlichen Ansatz, weder für gesicherte Leistung noch für Flexibilitätsoptionen.“ Immer mehr Bereiche würden in die Regulierung überführt, das ergebe Planungsunsicherheit und steigende Kosten.
„Einige Punkte fehlen jedoch im Gesetzentwurf“, so Falk, „wie etwa die Dynamisierung von Preiselementen, um Stromerzeuger und -verbraucher zu motivieren, zur effizienten Netznutzung beizutragen. Dies würde auch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle unterstützen, um Flexibilität auf der Lastseite zu ermöglichen. So könnte etwa für eine eingeschränkte Netznutzung ein Preisnachlass gewährt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, die EEG-Umlage künftig veränderlich an den Spotmarktpreis von Strom zu koppeln, was zu einer flexibleren Stromnachfrage führen würde und negative Strompreise bekämpfen könnte.“
Leider sehe der Gesetzentwurf ebenfalls keine Maßnahmen für eine Sektor-Kopplung vor, so Falk. Durch die Kopplung der Sektoren Wärme, Mobilität und Rohstoffgewinnung lasse sich eine Lastverlagerung und Speicherung von Strom erreichen, was zu einer gleichmäßigeren und damit höheren Netzauslastung führe. Im Gegensatz zur Kappung von Stromspitzen könne dann überschüssige Energie sinnvoll genutzt werden. Netzüberlastungen könne man so vorbeugen.
Weiterhin, betonte Falk, sei es wichtig, dass Erneuerbare-Energie-Anlagen, die im Rahmen des Einspeisemanagements abgeregelt werden, gegenüber konventionellen Anlagen im Redispatch nicht benachteiligt werden. Sie sollten bei der Entschädigung gleich behandelt werden.
Absage an Kapazitätsmarktregelungen begrüßt
Grundsätzlich begrüßt der BEE die Weiterentwicklung des Strommarktes durch die Bundesregierung und deren Absage an Kapazitätsmarktregelungen. Der weiterentwickelte Strommarkt, ergänzt durch die Kapazitätsreserve, sorgt für ausreichend Versorgungssicherheit. Kapazitätsmärkte hätten veraltete Kohlekraftwerke auf Kosten des Klimaschutzes unnötig lange am Netz gelassen. Die Debatte um Kapazitätsmärkte sollte beendet werden, damit die Akteure volle Planungssicherheit erhalten und der weiterentwickelte Strommarkt seine Wirkung entfalten kann.
Strommarktgesetz „nicht zukunftsfähig“
Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Katherina Reiche, Ex-Staatssekretärin, unterstrich, wie dringlich umfassende Reformen des Strommarktes seien: „Wir brauchen Reformen am Strommarkt, um die Kapazitäten und Flexibilitätsoptionen zu sichern und zu schaffen, dauerhaft Versorgungssicherheit am Industriestandort Deutschland zu gewährleisten. Das Strommarktgesetz in der vorliegenden Fassung bietet aber keinen ganzheitlichen und marktlichen Ansatz, weder für gesicherte Leistung noch für Flexibilitätsoptionen.“
Reiche weiter: „Statt eines marktlichen Ansatzes erleben wir, dass immer mehr Bereiche als Reserven dem Markt entzogen und in die Regulierung überführt werden. Die Folge sind Planungsunsicherheit und steigende Kosten für Marktteilnehmer und Verbraucher.“ So liegen die Mehrkosten für die System- und Versorgungssicherheit mit 345 Millionen Euro pro Jahr deutlich über den vom BMWi angenommenen 80 Millionen Euro pro Jahr. „Es bedarf eines technologie-offenen Ansatzes, um Flexiblitätsoptionen wie z.B. Gaskraftwerke und Speicher in den Markt zu bekommen. Mit dem dezentralen Leistungsmarkt liegt ein Modellvorschlag auf dem Tisch, den das BMWi leider zu leichtfertig vom Tisch gewischt hat.“
Neben der grundsätzlichen Kritik machte Reiche auch Nachbesserungsbedarf an konkreten Punkten deutlich: „Wir nehmen wahr, dass hier Regelungen wie die Verordnung über abschaltbare Lasten verlängert werden sollen, die eine Nischenlösung für die Industrie schaffen, gleichzeitig aber die Kraftwerksbetreiber, die über den Redispatch für die Stabilität des Systems sorgen, nicht angemessen entschädigt werden.“
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