Pro und Contra PlugIn-Module
Ihre Technologie ist zwar schon lange bekannt, aber mit steigenden Strompreisen werden sie interessanter: Plug+Save-, oder auch PlugIn-Module – oft auch als Guerilla-Module verleumdet – die man angeblich einfach nur in die Steckdose stecken muss, damit der Zähler rückwärts läuft. Die Produzenten unterstreichen die einfache Installation und werben damit, dass die Mini-PV-Anlage nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden müsse, weil der Strom im eigenen Haushalt direkt verbraucht werde. Doch das stimmt nicht immer.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (Aachen) hat die Solarstromeinspeisung per simplem Schukostecker in normale Steckdosen, so das Prinzip der Minisysteme, bei öffentlichen Vorführungen schon vor mehr als 20 Jahren vorgeführt, um auf anschauliche Weise zu zeigen, was fest installierte PV-Anlagen alltagstauglich leisten. Damals hatten die dazugehörigen Wechselrichter aber noch die Größe von Schuhkartons.
Nicht Rendite sondern Klimaschutz
Die Mini-Module erzeugen durch Strom einen eingebauten Mikro-Wechselrichter und können mit einem handelsüblichen Stecker einfach mit der Steckdose verbunden werden. Der Solarstrom wird für den Betrieb angeschlossener Verbrauchsgeräte im Haushalt verwendet und der Stromzähler läuft etwas langsamer. Die Montage erfolgt mittels unterschiedlicher Befestigungssysteme an Balkongeländern und -brüstungen, im Garten, auf der Terrasse, an der Fassade oder schlicht auf dem nach Süden gewandten Dach. Inzwischen gibt es Module auch mit integrierten Lithium-Ionen-Batterien. Dann kann nicht benötigter Solarstrom später genutzt werden.
Bei den meisten geht es nicht um Rendite, sondern um Teilnahme am Klimaschutz, an der nötigen CO2-Einsparung. Es geht ums Stromsparen und um Unabhängigkeit vom EVU. Experten rechnen vor, dass man im Durchschnitt dennoch nach 10-12 Jahren die Kosten erwirtschaftet hat.
Auf solarify.eu/von-der-sonne-in-die-steckdose berichtete Solarify über zwei Beispiele: PlugIn-Module aus Österreich und Berlin.
Was die Mini-PV-Produzenten oft nicht sagen
Ein Modul kann nur auf einer Phase Strom in die Steckdose einspeisen: Wenn auf der einspeisenden Phase keine Verbraucher angeschlossen sind, kann der Strom nicht verwendet werden. Dieser Strom wird dann ins Netz eingespeist. Wenn der Zähler keine Rücklaufsperre hat, läuft er dann rückwärts. Das aber ist nicht zulässig. Selbst wenn der Zähler eine Rücklaufsperre hat, handelt es sich um eine Einspeisung. Diese ist nur nach Anmeldung zulässig, und wenn sie EEG-konform geschieht. In den Prospekten der Anbieter wird jedoch meist verbreitet, dass keine Genehmigung erforderlich sei. Die Clearingstelle EEG hat zu dieser Problematik einen Hinweis herausgegeben.
[note Das EEG steht dem Anschluss von PV-Kleinstanlagen (bis maximal etwa 3,6 kWp) über die Steckdose an das Hausnetz (sog. Plug&Play-Anlagen) zumindest nicht entgegen. Zu der Frage, ob andere Gesetze, Regelungen oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik dem Anschluss entgegenstehen oder nicht, trifft die Clearingstelle EEG keine Aussage. Sie weist jedoch auf derzeit noch ungeklärte Sicherheitsfragen hin. Dazu hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE) am 23.04.2013 „Hinweise des DKE Normengremiums UK 221.1 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ Einspeisung elektrischer Energie in Endstromkreise von Kundenanlagen durch steckerfertige Erzeugungsanlagen“ (link is external) veröffentlicht. Die Beratungen der DKE sind bislang (24.05.2016) noch nicht abgeschlossen.
Die Betreiberinnen und Betreiber von sog. Plug&Play-Anlagen sind jedoch grundsätzlich verpflichtet, allgemeine Anforderungen einzuhalten, die das EEG an Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien stellt:
- Die Anlagen sind mit einer technischen Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann oder mit der am Netzverknüpfungspunkt die Einspeiseleistung auf 70% der installierten Leistung begrenzt werden kann; wird keine technische Einrichtung eingebaut, so reduziert sich der Vergütungsanspruch gemäß den jeweils anzuwendenden Regelungen des EEG.
- Die im Einzelfall notwendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind einzuhalten, insbesondere ist die technische Sicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
- Der Anschluss der Anlagen sowie die Einrichtung und der Betrieb der notwendigen Messeinrichtungen einschließlich der Messung sind vom Netzbetreiber oder von einem fachkundigen Dritten vornehmen zu lassen.
- Die Anlage ist an das Anlagenregister der Bundesnetzagentur zu melden; andernfalls verringert sich der Vergütungsanspruch gemäß den jeweils anzuwendenden Regelungen des EEG.]
Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energietechnik an der HTW Berlin, sieht in den Miniphotovoltaikanlagen enorme Chancen und einen wichtigen Beitrag zur Demokratisierung und Akzeptanz der Energiewende – wenn sie denn ausgereift sind: „Wer kein eigenes Dach hat, sondern nur einen Balkon, kann mit einer eigenen kleinen Anlage einen Teil seines Strombedarfs decken.“
(Teilweise nach Christian Märtel, Redakteur Photovoltaik-Web.de)
->Quellen: