UBA löscht Gutschriften für Treibhausgasemissionen
Die Bundesregierung wird die Klimawirkungen der notwendigen Dienstreisen ihrer Beschäftigten für die laufende Legislaturperiode (2014-2017) ausgleichen, teilte das BMUB mit – die Klimawirkung der Dienstreisen werden durch Einsparungen von Emissionen an anderer Stelle kompensiert, indem Emissionsminderungs-Gutschriften aus anspruchsvollen Klimaschutzprojekten erworben werden.
Beschafft werden Gutschriften aus Projekten, die nach UN-Regeln unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (dem so genannten Clean Development Mechanism, kurz CDM) zertifiziert sind. Die Bundesregierung hatte sich schon 2015 darauf verständigt, die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten zu neutralisieren, ab Beginn der laufenden Legislaturperiode (2014 bis 2017). Das UBA hat deshalb 138.038 Gutschriften aus dem CDM gelöscht (eine Gutschrift entspricht einer Tonne CO2-Äquivalente). Dies entspricht den Emissionen aller Dienstreisen der Bundesregierung, die 2014 von 16 Ministerien und 58 Bundesbehörden mit Flugzeug und Dienstfahrzeugen gemacht wurden. Bahnfahrten sind wegen der Nutzung sogenannter „grüner Fahrkarten“ für Dienstreisen der Bundesregierung bereits klimaneutral und deshalb ausgenommen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir wollen die Bürger und die Wirtschaft inspirieren, die Treibhausgase ihrer Reisen ebenfalls auszugleichen. Bei unseren Dienstreisen achten wir auf den Grundsatz, vermeiden, verringern, kompensieren.“ Der Ausgleich erfolgt über Klimaschutzprojekte mit hohen Nachhaltigkeitsstandards. „Wir haben uns für den Ankauf von Gutschriften aus fünf Projekten entschieden, die nach dem CDM zertifiziert sind. Den Schwerpunkt haben wir auf Projekte gelegt, die über die Bündelung von Kleinstprojekten die nachhaltige Entwicklung in dem jeweiligen Entwicklungs- oder Schwellenland in besonderem Maße fördern“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.
Bei den Klimaschutzprojekten werden in Ländern des Südens unter anderem Erneuerbare Energieanlagen ausgebaut und die Energieeffizienz gestärkt. Das entspricht den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Darüber hinaus berücksichtigt das Umweltbundesamt Zusatzkriterien, um einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung zu leisten. Das Umweltbundesamt hat daher größtenteils Kleinprojekte ausgewählt. Neben Emissionsminderungen stärken sie die lokalen Arbeitsmärkte und leisten einen direkten Beitrag zur lokalen Armutsbekämpfung. Die Mehrzahl der Projekte erfüllt zudem die strengen Kriterien des sogenannten Gold Standard. Dies ist ein von einem breiten Bündnis von Umweltschutzorganisationen entwickelter internationaler Standard, nach dem CDM-Projekte zusätzlich zertifiziert werden können. Der Gold Standard stellt besonders hohe Anforderungen an die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Projekte.
Mit den klimaneutralen Dienstreisen setzt die Bundesregierung ein wichtiges politisches Signal für zusätzliche, freiwillige Aktivitäten für den Klimaschutz. Zugleich ermutigt die Bundesregierung andere Institutionen und Unternehmen, in gleicher Weise ihre Emissionen von Dienstreisen durch Löschung von Emissionsgutschriften zu kompensieren. Die Datenerhebung für die zweite Tranche steht kurz bevor, im zweiten Halbjahr 2016 soll dann das Verfahren für den Ankauf von Gutschriften zur Kompensation der Emissionen des Jahres 2015 erfolgen.
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