Deutsche Umwelthilfe fordert von ACEA-Autokonzernen ‚Ende des Betrugs an Kunden und Umwelt‘
Anlässlich der Pressekonferenz von Dietmar Zetsche, Präsident des Verbandes europäischer Automobilhersteller (ACEA) am 01.06.2016 forderte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein „Ende des Betrugs an Kunden und Umwelt“ und ein klares Bekenntnis, ab sofort in Europa nur noch die Abgasreinigungstechnik zu verbauen, die sie für ihre USA-Exportmodelle einsetzen.
„Wenn umweltsensible Kunden mit dem Versprechen einer sparsamen, sauberen und klimafreundlichen Dieseltechnik in Wahrheit ganz besonders schmutzige und spritschluckende Fahrzeuge erhalten, dann erfüllt dies den Tatbestand der ‚arglistigen Täuschung‘. Alle im ACEA organisierten Hersteller haben in ihrer Werbung auf die angeblichen Umweltvorteile hingewiesen, obwohl dies nicht stimmt“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Grenzwerte für Stickoxide auf der Straße eins zu eins einhalten
Die DUH forderte ACEA-Präsident Zetsche zu einer offiziellen Erklärung der europäischen Autokonzerne auf, ab sofort nur noch Diesel-Pkw zu verkaufen, die die geltenden Grenzwerte für Stickoxide auf der Straße eins zu eins einhalten. Bereits ausgelieferte Fahrzeuge der Eurostufen 5 und 6 müssen entsprechend auf diesen Stand nachgerüstet werden. Dieses Vorgehen entspräche der Rechtssituation, die in den USA durch die zuständigen Behörden vertreten und dort von denselben Herstellern akzeptiert wird. Sollte dies technisch nicht möglich sein, müssen die Fahrzeugkäufe nach dem Beispiel der aktuellen Vereinbarung von VW mit der US-Umweltbehörde EPA rückabgewickelt und die Autohalter finanziell entschädigt werden. Eine erste entsprechende Entscheidung hat das Landgericht München am 14.4.2016 (Az.23 O 23033/15) im Falle eines vom Abgasskandal betroffenen SEAT Ibiza 1.6 TDI getroffen und den mit VW verbundenen Autohändler wegen „arglistiger Täuschung“ verurteilt.
Verbrauchertäuschung beenden – Bald Verhandlung beim LG Darmstadt wg. Opel
Die DUH fordert darüber hinaus ACEA-Präsident Zetsche dazu auf, bei seinen Mitgliedern die Einhaltung der gesetzliche Vorschriften zur Abgasreinigung und korrekter CO2-Angaben durchzusetzen und die immer noch andauernde Verbrauchertäuschung durch falsche Qualitätsversprechen in Werbung und Broschüren zu beenden. Gegen die Daimler AG wurde bereits im März 2016 Klage vor dem Landgericht Stuttgart wegen Verbrauchertäuschung erhoben. Am 10.06.2016 verhandelt das Landgericht Darmstadt den Antrag der DUH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Adam Opel AG. Diese verspricht beispielsweise, dass die Abgasreinigung des beim Zafira Diesel verbauten Motors bei einer Umgebungstemperatur von minus 30 Grad Celsius auf Wirksamkeit getestet wurde. In Wirklichkeit findet aber bereits bei weniger als plus 17 Grad Celsius eine starke Reduzierung der Wirksamkeit statt.
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