EU-Staaten einig: Ab September 2017 neues, global gültiges Testverfahren geplant
Die Europäische Union zog jetzt Konsequenzen aus dem Abgasskandal von Volkswagen, Opel, Daimler und anderer Marken und senkt mit wirklichkeitsnäheren Prüfverfahren den CO2-Ausstoß. Nach einer Mitteilung der Kommission vom 15.06.2016 haben sich Fachleute der Mitgliedsländer darauf geeinigt, dass für Neuwagen ab September 2017 ein neues Testverfahren gelten solle – ein Jahr später für alle Pkw.
Die Pläne bedürfen der Zustimmung von EU-Parlament und Rat. Die EU will damit die bestehende Lücke bei der CO2-Prüfung schließen – im Februar war nämlich bereits eine Einigung zur Einführung neuer Stickoxid-Tests erreicht worden. Die EU-Kommission hofft, dass die neuen Tests die Autobauer dazu bringen werden, Motoren mit geringerem CO2-Ausstoß zu entwickeln. Für die Zeit nach 2020 will Brüssel voraussichtlich noch Juni neue Standards für den CO2-Ausstoß (und damit für den Kraftstoffverbrauch) einführen.
Volkswagen hatte 2015 nach langem Zögern endlich eingestanden, sowohl bei Angaben des NOx– als auch des CO2-Ausstoßes hunderttausende Pkw manipuliert zu haben. Andere folgten, bzw. wehren sich noch vor dem Eingeständnis. Klagen laufen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits mehrere Gerichtsverfahren gewonnen und wirft in diesem Zusammenhang dem Verkehrsministerium Kontrollversagen und Kumpanei mit der Automobilindustrie vor. Als Antwort darauf hat die DUH jetzt eigene NOx-und CO2-Straßenmessgeräte im Rahmen ihres Projektes „Emissions-Kontroll-Institut“ angeschafft. Die Testergebnisse bei Opel zeigten alarmierende Werte.
[note Kleine Skandal-Chronik: „Vorsätzliche Körperverletzung“ – Bereits zur IAA 2007 enthüllt die DUH erstmals im Detail den Betrug der Autokonzerne bei Abgaswerten und Spritverbrauch und fordert das Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrtbundesamt auf, dagegen einzuschreiten: Damals erklärt die neue EU-Verordnung EG-715/2007 über die Typengenehmigung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Abgasstufe Euro 5 und Euro 6 „Abschalteinrichtungen“ für unzulässig. Für Verstöße werden „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Sanktionen gefordert. Umgehend entscheidet sich VW, eine Betrugs-Software einzusetzen, mit der das Fahrzeug erkennt, wenn es auf einem Prüfstand steht und für den Moment der Prüfung die Einhaltung der jeweils geltenden Emissionsvorschriften vorgaukelt. In elf Millionen Fällen nimmt das sich angeblich der Nachhaltigkeit selbst-verpflichtete Unternehmen skrupellos in Kauf, dass Millionen von Menschen bis zu 40-fach über dem gesetzlichen Grenzwert liegende NOx-Emissionen einatmen. Die DUH bewertet dieses Verhalten als „vorsätzliche Körperverletzung“ und enthüllt in Frankfurt im Rahmen einer Pressekonferenz erstmals im Detail den Betrug der Autokonzerne; sie erläutert erstmals detailliert die von den Herstellern angewandten illegalen Tricks wie Abschalteinrichtungen. Die zuständigen Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden jedoch blenden das Thema weiterhin aus. (duh.de/dieselgate_chronologie)]
Die belgische Verbraucherschutzorganisation Test-Achats hat eine Sammelklage gegen Volkswagen wegen des Abgasskandals beim Wolfsburger Autobauer angekündigt. Mit der Klage solle VW zu Entschädigungszahlungen gezwungen werden, teilte Test-Achat mit. Denn bis heute habe sich der Wolfsburger Konzern taub gegenüber der Forderung seiner belgischen Kunden nach finanzieller Entschädigung gestellt.
Obwohl belgische Kunden „genauso Opfer der Machenschaften bei VW geworden [sind] wie Kunden in den USA„, seien bisher nur die VW-Kunden in den USA finanziell entschädigt worden. „Diese Ungleichbehandlung ist nicht zu akzeptieren“, begründete ein Sprecher von Test-Achats die Klage. Auch in Deutschland hatte dies für Unmut gesorgt. Vom Abgasskandal sind in Belgien gut 400.000 Fahrzeuge betroffen. Der Konzern hat eine kostenlose Umrüstung dieser Fahrzeuge angeboten, um sie mit einem richtig funktionierendem Abgasreinigungssystem auszustatten.
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