Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf des Pariser Klimaschutzabkommens
Das Bundeskabinett hat am 06.07.2016 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Ratifikation des Pariser Klimaschutzabkommens beschlossen. Damit zählt Deutschland zu den ersten EU-Mitgliedstaaten, die den Prozess zur Ratifikation formell gestartet haben.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Viele dachten, das Paris-Abkommen tritt erst im Jahr 2020 in Kraft. Aber es wird viel schneller gehen. Weltweit spürt man, dass viele Staaten das Paris-Abkommen am liebsten in Rekordzeit ratifizieren und in Kraft setzen wollen. In Deutschland ist es unser Ziel, schon zur nächsten Klimakonferenz in Marrakesch das Ratifikationsgesetz beschlossen zu haben. Es ist noch offen, ob alle EU-Staaten das schaffen, aber wir setzen damit trotzdem ein klares Signal, dass die Umsetzung und Ratifikation im Gange ist.“
Am 22.04.2016 hatten 175 Parteien (darunter auch die EU und ihre Mitgliedstaaten) das Übereinkommen von Paris im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in New York unterzeichnet. So viele Staaten hatten zuvor noch nie einen völkerrechtlichen Vertrag gleich am ersten Tag seiner Auslegung unterzeichnet. Der nächste formale Schritt nach der Unterzeichnung ist die Ratifikation. Wenn mindestens 55 Staaten ratifiziert haben, die mindestens 55 Prozent der weltweiten Emissionen verursachen, tritt das Abkommen in Kraft.
Das im Dezember 2015 im Rahmen der Weltklimakonferenz COP21 in Paris beschlossene Abkommen ist das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder gemeinsam in die Pflicht nimmt. Es hat zum Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad, wenn möglich auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dazu wollen die Staaten in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden.
Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause Bundestag und Bundesrat vorliegen. Den letzten Schritt der Ratifikation, die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde, will Deutschland gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der EU selbst durchführen. Dies entspricht der üblichen Praxis bei sogenannten „gemischten Abkommen“, die Kompetenzen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten betreffen. Die EU wird das Paris-Abkommen auch gemeinsam umsetzen. Als Beitrag dazu reduziert die EU ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 40% gegenüber 1990.
->Quellen: