Empfehlung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ und Gesetzesbeschluss
Das „nationale Begleitgremium“ hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung beim neuen Standortauswahlverfahren für ein Endlager die Aufgabe, dieses vermittelnd und unabhängig zu begleiten. Es ist eine gegenüber Behörden, involvierten Unternehmen und Experteneinrichtungen unabhängige gesellschaftliche Instanz, die über dem Verfahren steht und sich durch Neutralität und Fachwissen auszeichnet sowie Wissens- und Vertrauenskontinuität vermitteln soll. Zentrale Aufgabe des Gremiums sind somit auch der Aufbau und Erhalt einer Kontinuität des Vertrauens zwischen den handelnden Akteuren.
Das nationale Begleitgremium wurde bereits unmittelbar nach der Abgabe des Kommissionsberichts an Bundestag und Bundesrat am 05.07.2016 eingesetzt, um einen möglichen „Fadenriss“ in der gesellschaftlichen Begleitung des Prozesses zu verhindern. Es wird in zwei Stufen einberufen:
- Bis zur durch die Arbeit der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ notwendig gewordenen Evaluierung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) soll das Gremium aus neun Mitgliedern bestehen. Sechs Mitglieder, die von Bundesrat und Bundestag bestimmt werden, sollen gesellschaftlich hohes Ansehen genießen. Weiterhin werden zwei Bürgerinnen oder Bürger berufen, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der „jungen Generation“.
- Nach der Evaluierung des Standortauswahlgesetzes soll das nationale Begleitgremium aus 18 Mitgliedern bestehen, dabei aus sechs nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen bzw. Bürgern, davon zwei aus der jungen Generation sowie zwölf anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
In jeder Phase des Standortauswahlverfahrens übermittelt das nationale Begleitgremium seine Beratungsergebnisse an die Bundesregierung und den Gesetzgeber.
Aus dem Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
„Es wird unmittelbar nach Abschluss der Arbeit der Kommission ein pluralistisch zusammengesetztes Nationales Begleitgremium zur gemeinwohlorientierten Begleitung eingesetzt. Die Mitglieder erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit und des Vorhabenträgers. Die Beratungsergebnisse werden veröffentlicht. Abweichende Voten sind bei der Veröffentlichung von Empfehlungen und Stellungnahmen zu dokumentieren.
Zentrale Aufgaben des Nationalen Begleitgremiums sind die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere auch der Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung am Standortauswahlverfahren bis zur Standortentscheidung. Von der Einsetzung des Nationalen Begleitgremiums bis zur Evaluierung soll das Nationale Begleitgremium zusätzlich zu den in Satz 1 genannten Aufgaben als Brücke zwischen der Arbeit der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe und beginnendem Standortauswahlverfahren fungieren. Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören; sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben.“
->Quellen: