Bundestag billigt einstimmig Pariser Klimaabkommen – Bundesrat folgt
Ganze 45 Minuten diskutierte der Deutsche Bundestag am 22.09.2016 über den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens vom Dezember 2015, dann machte er einstimmig den Weg frei. Damit verpflichtet sich Deutschland per Gesetz zur Einhaltung des Pariser Abkommens zum Klimaschutz. Für Umweltministerin Hendricks ist das Abkommen ein „großes Hoffnungszeichen“ und „ein Geschenk“. Opposition, Umwelt- und Erneuerbaren-Verbände forderten, rasch Taten folgen zu lassen und kritisierten scharf die Verwässerung des Klimaschutzplan 2050 (siehe solarify.eu/zahlreiche-echos-auf-cop21-ratifizierung).
Allerdings muss auch noch das Europäische Parlament zustimmen, ehe die endgültige Ratifizierung erfolgen kann. Mit den USA und China hatten die zwei größten Klimasünder der Welt das Abkommen kürzlich bereits ratifiziert. Während der Debatte forderten die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken mehr Engagement beim Klimaschutz von der Bundesregierung. „Hauchen sie dem Klimaschutzplan 2050 wieder Leben ein“, sagte etwa Grünen-Abgeordnete Annalena Baerbock. Ähnliche Forderungen kamen von Umwelt- und Energieverbänden, welche die Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens einhellig begrüßten. Die Koalition lehnte einen Antrag der Grünen ab, die den Klimaschutz im Grundgesetz verankern und die Einhaltung der Klimaziele überprüfen lassen wollten.
Auch Bundesrat gab grünes Licht für COP21
Deutschland kann das Klimaschutzübereinkommen von Paris ratifizieren. Nur einen Tag nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat am 23.09.2016 das Ratifizierungsgesetz. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Begrenzung der Erderwärmung – Die internationale Gemeinschaft hatte sich vergangenen Dezember in Paris darauf geeinigt, den Anstieg der durchschnittlichen Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten bzw. sogar auf 1,5 Grad zu begrenzen. Neben der Reduzierung von Treibhausgasemissionen steht die Anpassung an den Klimawandel im Mittelpunkt des Übereinkommens. Alle Vertragsparteien sollen ehrgeizige Anstrengungen unternehmen und diese kontinuierlich steigern – auch durch Kooperationen. Entwicklungsländer sollen beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden. Ab 2020 sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle fünf Jahre nationale Klimaschutzpläne zu erarbeiten. Am Rande des G20-Gipfels hatten sich die USA und China dem historischen Abkommen angeschlossen. Dadurch könnte die Quote für das Inkrafttreten des Übereinkommens schneller erreicht werden als bislang erwartet. Damit Deutschland bei der nächsten Klimakonferenz in Marrakesch als Vertragsstaat aktiv teilnehmen kann, muss die Ratifizierungsurkunde bis zum 07.10.2016 bei den Vereinten Nationen hinterlegt sein.
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