Einspeisevorrang
Der Einspeisevorrang bezeichnet den durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgeschriebenen Einspeisevorrang von erneuerbaren Energien. Der BEE argumentiert so: „Nicht ohne Grund haben die Väter des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einen so genannten Einspeisevorrang für regenerative Energien formuliert: Nur durch diesen kann den Erneuerbaren in einem Markt, der noch immer durch das Oligopol vier großer Konzerne geprägt ist, ein verlässlicher Stromabsatz und damit Investitionssicherheit verschafft werden. weiterlesen…