Effizienzklasse muss online klar erkennbar sein
vzbv gewinnt vor BGH gegen Baumarktkette Hornbach
Die Baumarktkette Hornbach darf nicht für ein Klimagerät werben, ohne dabei die Energieeffizienzklasse anzugeben oder klar erkennbar auf sie zu verlinken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nun in letzter Instanz entschieden. Der BGH urteilte: Die Energieeffizienzklasse muss bereits in der Werbung aufgeführt sein. Ein nicht erkennbarer Link reicht dafür nicht aus. Denn die Energieeffizienz ist von erheblicher Bedeutung für die Bewertung eines Geräts. weiterlesen…