Atomausstieg gilt nicht für Forschungsreaktoren
Regierung zur nuklearen Sicherheit
„Forschungsreaktoren sind vom Atomausstiegsbeschluss nicht betroffen“, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5488) auf eine Kleine Anfrage (20/5325) der Unionsfraktion klar: Auch nach dem Abschalten der letzten Atomkraftwerke zur kommerziellen Stromerzeugung spätestens zum 15.04.2023 werde die nukleare Sicherheit „über sehr lange Zeiträume“ weiterhin gewährleistet werden müssen, erklärt die Bundesregierung zum Hintergrund der vom Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) herausgegebenen Publikation mit dem Titel „Atomausstieg in Deutschland – Viele Aufgaben der nuklearen Sicherheit bleiben“. weiterlesen…