Baustoff-Recycling soll bundeseinheitlich geregelt werden
Am 01.08.2023 tritt Ersatzbaustoffverordnung in Kraft
Die Bundesregierung hat den Bauausschuss des Bundestages am 05.07-2023 über die neuen Anforderungen an die Herstellung und den Einsatz von Baustoffrecycling-Material durch die zum 01.08.2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoffverordnung und weiterer Verordnungen der sogenannten Mantelverordnung informiert. Von Interesse waren – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – dabei die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Praxis von mittelständischen Unternehmen der Bau- und Baustoffwirtschaft. Wie es im dazu vorgelegten Bericht des Bauministeriums heißt, wurden die Herstellung und der Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen bislang von den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt, sodass Hersteller, Bauherren, ausschreibende Stellen und Behörden viele unterschiedliche Regelungen beachten mussten. weiterlesen…