Bauschutt als Rohstoffquelle bleibt größtenteils ungenutzt
Erste Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung: Regelung zum Abfallende fehlt
Ab 01.08.2023 gilt die neue Ersatzbaustoffverordnung, um mehr Recycling am Bau zu ermöglichen. Noch vor deren Inkrafttreten hat am 11.05.2023 der Deutsche Bundestag über die erste Anpassung der Verordnung entschieden, die aus Sicht von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, erneut nicht weit genug geht. weiterlesen…