Komplizierte und zeitraubende Prozedur
Das Standortauswahlverfahren soll eine pluralistisch besetzte, 24köpfige Bund-Länder-Kommission vorbereiten. Diese soll bis Ende 2015 Kriterien für eine ergebnisoffene Endlagersuche in ganz Deutschland und Vorschläge erarbeiten, u. a. zu den Sicherheitsanforderungen sowie wirtsgesteinsspezifische Ausschluss- und Auswahlkriterien. Der Kommission werden Vertreter aus Bund und Ländern, Umweltverbänden, Kirchen, Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften angehören. Sie wird grundsätzlich öffentlich tagen.
Hat die Enquete-Kommission im Jahr 2015 ihre Arbeit abgeschlossen, wird das Standortsuchgesetz überprüft und gegebenenfalls geändert. Danach kann die Standortsuche beginnen. Altmaier betonte, dass er großen Wert darauf lege, dass das Verfahren transparent und gerecht sei.
Nach dem Auswahlverfahren bis spätestens 2031 kann der Bau des Endlagers starten. 2002 und 2003 wurden 12 Zwischenlager für 40 Jahre genehmigt. Ein Endlager müsste also bis 2040 zur Verfügung stehen. Der Bundesumweltminister machte deutlich, dass die Verursacher, also die Betreiber der Atomkraftwerke, auch die Kosten zu tragen hätten.
Die Entscheidung über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz, dazu gehören am Ende des Verfahrens auch die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen. Bei der Entscheidung über die unterirdisch zu erkundenden Standorte soll auch gerichtlicher Rechtsschutz gewährt werden.
Gorleben: Castor-Transporte und bergmännische Erkundung werden beendet
Die Beteiligten verständigten sich darauf, dass die Castor-Transporte nach Gorleben eingestellt werden sollen. In den nächsten Wochen sollen die Voraussetzungen dafür geklärt werden, dass die im Ausland lagernden radioaktiven Abfälle in andere Zwischenlager gebracht werden können. Darüber sollen auch Gespräche mit den Betreibern geführt werden. Die bergmännische Erkundung in Gorleben soll beendet werden, auch auf die Einrichtung eines Forschungslabors dort soll verzichtet werden.
Einig waren sich die Gesprächsteilnehmer darüber hinaus, dass keine hochradioaktiven Abfälle zur Endlagerung exportiert und ins Ausland gebracht werden. Das Prinzip der Inlandslagerung bleibt unberührt.
Fast 300.000 m3 schwachaktive, 30-40.000 m3 hochaktive Abfälle
Bis zur Beendigung der Kernenergienutzung im Jahre 2022 und durch den anschließendem Rückbau der Kernkraftwerke werden in Deutschland etwa 290.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktive Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung und zwischen 30.000 und 40.000 Kubikmeter mittel- und hochaktive Abfälle mit relevanter Wärmeentwicklung anfallen.