Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:
1. Grundsätze
- Suche nach einer Lösung für den sicheren Verbleib der hochradioaktiven Abfälle im nationalen Konsens
- Lösung der Aufgabe in einer Generation
- Entsorgung der in Deutschland angefallenen Abfälle in Deutschland entsprechend dem Prinzip der nationalen Verantwortung
- Standortauswahl soll am Kriterium der bestmöglichen Sicherheit orientiert und wissenschaftsbasiert sein
- Transparenz und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger bei allen Verfahrensschritten als notwendige Voraussetzung einer von breiter Übereinstimmung getragenen Entscheidung
- Wesentliche Entscheidungen durch Beschluss des Bundestages und Bundesrates
2. Zentrale Regelungen
- Durchführung einer neuen Standortsuche nach dem Prinzip der „weißen Landkarte“
- Keine Vorfestlegungen durch Ausschluss einzelner Standorte (wie z. B. Gorleben)
- Durchführung der Standortsuche in einem demokratisch legitimierten, nachvollziehbaren schrittweisen Verfahren auf der Grundlage fachlich begründeter Kriterien
3. Verfahrensabschnitte
- Evaluierungsphase zur Überprüfung der gesetzlichen Regelungen und Festlegung grundlegender Kriterien
- Ermittlung in Betracht kommender Standortregionen, über- und untertägige Erkundung, Standortvergleich und Standortvorschlag, Standortfestlegung durch Bundesgesetz
- Planfeststellungsverfahren zur Sicherheitsprüfung an dem festgelegten Standort
- Ggf. Errichtung des Endlagers nach gerichtlicher Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses
4. Verfahrensbeteiligte
- Bund-Länder-Kommission (24 Mitglieder)
- Vorhabenträger (BfS)
- Regulierungsbehörde (neu zu errichten)
- Gesellschaftliches Begleitgremium