Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen
Das Gesetz beschleunigt den Bau von 24 vordringlichen Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV), die für die Integration des Stroms aus Windenergie und neuen, hocheffizienten konventionellen Kraftwerken sowie für den EU-weiten Stromhandel erforderlich sind. Es ermöglicht dabei Erdkabel auf 380 kV-Ebene im Rahmen von 4 Pilotprojekten und – unter bestimmten Voraussetzungen – auf 110 kV-Ebene. Auch ebnet das Gesetz den Weg für den Einsatz neuer Technologien, wie die Hochspannungsgleichstrom-Übertragung (HGÜ). Ferner werden neue Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie für die Zeitdauer von 10 Jahren von den Netzentgelten für den Strombezug befreit. Damit sollen Anreize für die Entwicklung neuer Speichertechnologien geschaffen werden, die bei der Nutzung der Windenergie eine wichtige Ausgleichsfunktion haben.
->Quelle: BMWi